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Das Projektinterview: E-Ladesäulen-Infrastruktur rechtzeitig konzeptionieren und planen

Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist vor einem Jahr in Kraft getreten und soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden be-schleunigen. Bauherren und Eigentümer müssen demzufolge Parkplätze ihrer Gebäude mit Ladepunkten ausstatten. Wenn die Mindestanforderungen des GEIG bei Bestandsgebäuden nicht umgesetzt wurden, können bei der nachträglichen Erweiterung oder Planung von E-Ladesäulen Probleme auftreten wie z. B. fehlende Leitungswege und Platzreserven in Vertei-lungen sowie Kapazitätsreserven in der allgemeinen elektrischen Infrastruktur bzw. der Leis-tungsauslegung der Anlagen.

Elektromobilität: Ladeinfrastruktur – Vom Konzept bis zur Umsetzung

Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll dabei helfen, das von der Bundesregierung aufgestellte Ziel von sieben Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 zu erreichen. Damit und auch mit den neuen Regeln steigen sowohl die Herausforderungen bei der Planung der Ladeinfrastruktur als auch die Anforderungen an die bestehende Netzinfrastruktur in Gebäuden. Bei der Konzeptionierung und Planung müssen bestimmte Faktoren betrachtet werden, um die Ladeinfrastruktur eines Gebäudes nutzerfreundlich gestalten zu können.