Building Information Modeling – Herausforderungen und Potenziale

03.03.2018 / Thomas Steil /

aus Netzwerk-Insider-Ausgabe März 2018

„Die Digitalisierung ist eine Substanzrevolution von Wirtschaft und Gesellschaft. Sie verändert die Voraussetzungen für das Wachstum, den Wohlstand und die Arbeit von morgen – und revolutioniert in einem disruptiven Prozess Industrien und Dienstleistungen, Wertschöpfungsketten und Produktionsprozesse, Innovations- und Produktlebenszyklen.“ [1]

Mit Building Information Modeling (BIM) ist nunmehr die Digitalisierung auch des Bauwesens nicht mehr nur ein abstrakter Programmpunkt und Zukunftsmusik, BIM hat vielmehr längst Einzug in die Praxis der Bau- und Immobilienwirtschaft sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bausektor genommen. Die weitergehende Einführung ist aufgrund der zunehmenden Komplexität, dem Trend der Vernetzung, der Steigerung des Zeit- und Kostendrucks, der Nachfrage an Bauprojekten und des immensen Wettbewerbsdrucks unentbehrlich.

Umständliche Nachträge, Bauverzögerungen durch Fehlplanung und ein mangelhafter Austausch von Informationen und Koordinierung der an Bauprojekten Beteiligten sind durch den auf das jeweilige Bauprojekt sinnvoll angepassten Einsatz von BIM und einer hierauf abgestimmten Vertragsgestaltung definitiv vermeidbar. Die Vorteile der BIM-Planungsmethode im Bauwesen sind daher immens und für die weitere Etablierung und Nutzung von BIM besteht –auch aufgrund der derzeitigen Entwicklungen im öffentlichen wie auch privaten Bausektor und des zunehmenden Wettbewerbsdrucks – eine zwingende Notwendigkeit. Hierfür gehen zwar eine Abkehr vom Bewährten, neue Strukturen und damit neue Herausforderungen und Aufwände für die Beteiligten eines Bauprojekts einher, die Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten von BIM wiegen dies aber bei Weitem auf. Für eine erfolgreiche Implementierung von BIM für konkrete Bauprojekte und dessen effiziente sowie rechtssichere Nutzung müssen dabei die notwendig entstehenden Aufwände und anzupassenden Prozesse zunächst identifiziert werden. Dies impliziert im ersten Schritt eine systematische Auseinandersetzung mit den möglichen Funktionen und Anwendungsfällen von BIM, bevor im zweiten Schritt die konkrete Umstellung von strategischen, technischen wie auch rechtlichen Prozessen erfolgt, die immer individuell projektbezogen sein muss, um für jedes einzelne Bauprojekt durch den Einsatz von BIM dessen Vorteile ganz gezielt nutzen zu können. Ohne eine sinnvolle Umstellung und Feinjustierung auch der vertraglichen Gestaltung – insbesondere zur Koordinierung aller Beteiligten und zur Regelung der Verantwortlichkeiten der einzelnen Gewerke – sowie zur Umstellung des Vertragscontrollings insbesondere auch im Hinblick auf sich ebenfalls verschiebende Anforderungen im Leistungsstörungsrecht können die Vorteile durch BIM nicht genutzt werden und Bauprojekte erfolgreich geplant und realisiert werden.

Was genau ist BIM? Anwendungsfälle und Optimierungschancen

BIM ist entgegen eines verbreiteten Irrglaubens nicht einfach ein bestimmtes Softwareprodukt zur digitalen dreidimensionalen Ansicht von Bauobjekten. BIM ist stattdessen eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten auf Grundlage einer Datenplattform konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen allen Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden können. Die digitalen Gebäudemodelle reichen dabei von einem dreidimensionalen Modell mit geometrischen Gebäudeinformationen bis hin zu vier-/fünfdimensionalen Modellen, in denen zusätzlich etwa Kosten und Termine verknüpft werden können. BIM ist dabei sehr vielfältig einsetzbar, beispielsweise nur in bestimmten oder aber in allen Leistungsphasen, und bietet ein großes Portfolio an Lösungsansätzen und damit ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum – passend zum individuellen Bauprojekt. Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei, dass in einem BIM-Modell sowohl Objekt- als auch Fachplanung integriert werden können, so dass mögliche Kollisionen frühzeitig identifiziert und bereits im Vorfeld vermieden werden können. Daher ist hier auch eine gewerkeübergreifende Datenerfassung und Koordination unter allen Beteiligten des Bauprojekts und dessen unterschiedlicher Lebenszyklen möglich und auch nötig. Hinzu kommt, dass mit BIM die zunehmende und erforderliche Tendenz zum smarten Bauwerk bzw. digitalen Gebäudemanagements bereits im Vorfeld perfekt in die Planung integriert und damit realisiert werden kann. Dies stieß bei anderen Planungsmethoden oftmals bei der späteren Umsetzung auf große Hürden bzw. war eine Realisierung von IT-Infrastruktur wegen der fehlenden frühzeitigen Planung von Beginn an technisch schlicht überhaupt nicht bzw. nicht im gewünschten Maß realisierbar. Auch dies ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausstattung von Gebäuden mit der für digitale und innovative Lösungen erforderlichen IT-Infrastruktur und den insbesondere mit Blick auf die IT-technische Verfügbarkeit und Security gesteigerten hohen Anforderungen an eine optimierte Planung zu sehen. Damit geht zugleich auch die notwendige fachliche Erweiterung von Kompetenzen des Projektplaners einher, der zunehmend einen IT-technischen Sachverstand benötigt.

Durch BIM können aufgrund der umfassenden Datenerfassung und –verwaltung insbesondere automatische Kollisionschecks, Qualitätschecks, Mengenermittlungen und je nach Aufbau des Modells sogar Leistungsbeschreibungen automatisiert erstellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer permanenten Kontrolle von Planungsergebnissen. Die großen Datenmengen, die durch den Einsatz von BIM erstellt, verwaltet und verknüpft werden können, können absprachelos zwischen allen Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Dadurch sind die entsprechenden Datenmengen auch nicht bloß für die Objektplanungsphase etwa für Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Ingenieure verwendbar, sondern in allen Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks – gewerkeübergreifend – mit dem Vorteil, dass der Rückgriff auf Daten für spätere Phasen im Lebenszyklus eines Bauwerks nicht erst nach Abschluss der vorhergehenden Phasen möglich und mit diesen zu planen ist, sondern dass dieser Zeitpunkt wesentlich vorverschoben werden kann und entsprechende Daten flexibel geändert und angepasst werden können. So müssen etwa durch den Einsatz von BIM Verantwortliche im Gebäudebetrieb nicht erst auf die Übergabe von Datenmodellen aus der Planungs- und Realisierungsphase und daher auf die Beendigung der Realisierungsphase warten, sondern können die entsprechenden Datenmodelle für ihre Aufgaben und Prozesse deutlich früher nutzen. Auch in der Instandhaltung ist durch den Einsatz von BIM durch die Zugriffsmöglichkeit auf relevante und aktuelle Daten ein frühzeitiges Erkennen von Unregelmäßigkeiten möglich, wodurch eine gezieltere Planung von Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensdauerausnutzung, Minimierung von Störungen und Vermeidung von Stillstand möglich ist. So ist etwa die Bestellung von Ersatzteilen wie auch der Einsatz von Technikern dann punktgenauer, es kann der Austausch von noch intakten Bauteilen vermieden oder auftretende Probleme oder normale Schwankungen im Betrieb besser eingeschätzt werden.

BIM kann zudem sinnvoll bereits zeitlich noch vor der konkreten Objektplanung eingesetzt werden, mithin bereits in der Bedarfsplanung. Denn bevor ein erster Gebäudeplan entwickelt werden kann, können über das BIM-Modell zunächst die wesentlichen Bedürfnisse und Ziele des Bauherrn und der zukünftigen Nutzer sowie die Rahmenbedingungen für das Projekt analysiert und strukturiert erfasst werden. Eine solche methodische Bedarfsplanung ist die Grundlage für qualifizierte Planungsentscheidungen in der Projektentwicklung und auch für anstehende Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern. Übersteigen die gemeldeten Bedarfe das vorhandene Budget, geht die Bedarfsplanung an die Bedarfsträger zurück, die sie entsprechend den Vorgaben anpassen müssen. Damit entsteht eine strukturierte und dokumentierte Kommunikation zwischen dem Bauherrn auf der einen und den Bedarfsträgern auf der anderen Seite. Zudem dient die fertige Bedarfsplanung als Grundlage für die ersten Planungsentwürfe des Architekten. Zusätzlich kann das Ergebnis der Bedarfsplanung als Vergabeunterlage für die Architektenbeauftragung genutzt werden. Hinzu kommt, dass durch den Einsatz von BIM – zum Vorteil der Auftraggeber – Kalkulationen der Auftragnehmer transparent werden.

Zusammenfassend liegt der praktische Nutzen von BIM gerade in einem absprachelosen und standardisierten Austausch von digitalen Daten über Flächen, technische Anlagen und Dokumente zwischen Vertragspartnern und organisationsinternen Beteiligten. Insgesamt gibt ein Einsatz von BIM in frühen Phasen des Lebenszyklus eins Bauwerks die Ziele aus Bauherrn- bzw. Nutzersicht frühzeitig vor und ermöglicht so den laufenden Abgleich der Zielerfüllung im Entwurf und in der Ausführung. Durch BIM werden Funktions- und Anpassungsbedarf strukturiert und anwenderfreundlich erfasst. Die Entwurfs- und Ausführungsplanung kann auf Basis von BIM jederzeit validiert werden. Zudem kann während des gesamten Planungs- und Bauprozesses eine stetige Anpassung durch Planänderungen und deren Rückverfolgung erfolgen, was das Risiko von nachträglichen (kostenintensiven) Planungsänderungen deutlich reduziert. Auch wird mit Hilfe von BIM die Erstellung von Stücklisten, Ausführungsplänen und Ausschreibungsunterlagen wesentlich vereinfacht und transparent. Hierbei wird BIM-Koordination aber nicht nur bei den Projektleitern und Architekten benötigt, sondern auch bei allen beteiligten General- und Fachplanern, die in diesen Prozess eingebunden sind. Abbildung 1 zeigt eine bespielhafte Projektstruktur mit Beteiligten und Schnittstellen.

BIM kommt definitiv – Verpflichtung zur Einführung

Sowohl das Bundesbauministerium als auch das Verkehrsministerium setzen BIM bereits ein. So sieht der Stufenplan des Bundesverkehrsministeriums einen klaren Fahrplan für die Umsetzung von BIM bei Verkehrsprojekten vor, der BIM bis 2020 zum Standard für Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße machen wird. Der Stufenplan betrifft zwar nur Bundesverkehrsprojekte, hat aber eine Vorbildfunktion für die gesamte Branche, insbesondere für das öffentliche Auftragswesen. Zudem hat auch das Bundesbauministerium per Erlass BIM bei Hochbauprojekten im Bundeshochbau vorgegeben. Hierfür ist bei zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben mit einem geschätzten Baukostenvolumen ab 5 Millionen Euro BIM einzusetzen. Sowohl das Bau- als auch das Verkehrsministerium erproben BIM zurzeit in mehreren Pilotprojekten. Auch auf Landesebene ist das digitale Bauen zum erklärten Ziel mehrerer Landesregierungen geworden – etwa in NRW, Baden-Württemberg oder Hamburg. Daher gibt es mittlerweile eine beträchtliche Anzahl von Pilotprojekten der öffentlichen Hand, womit BIM daher bereits eine breite Basis gefunden hat. Doch BIM kommt bereits nicht lediglich bei staatlichen und staatlich geförderten Infrastrukturbauvorhaben zum Einsatz, sondern auch private Investoren und Auftraggeber geben die Anwendung von BIM zunehmend vor. Damit steht fest, dass sich BIM als bundesweiter Standard in Deutschland etabliert.

Abbildung 1: Beispielhaftes Organigramm einer möglichen Projektstruktur

Es ist daher von ausschlaggebender Bedeutung, wenn BIM nicht bereits eingesetzt wird, BIM im eigenen Unternehmen bzw. der entsprechenden Einrichtung einzuführen und die Prozesse und Gestaltung der Bauplanung – trotz anfänglichen Aufwandes – zeitnah entsprechend anzupassen und zu verändern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierzu muss zum einen identifiziert werden, was genau für eine Implementierung von BIM erforderlich ist, in welcher Weise und Umfang BIM konkret für ein entsprechendes Bauprojekt angewendet werden soll und welche Prozesse und Anforderungen umzustellen und anzupassen sind.

Pauschale Lösungen gibt es nicht – Identifikation des technischen und rechtlichen Anpassungsbedarfs bei der Implementierung von BIM

Ausschlaggebend für die Identifikation des strategischen, technischen wie auch rechtlichen Anpassungsbedarfs aller Prozesse bei der Einführung von BIM ist, dass dieser aufgrund der Vielfalt an Lösungsansätzen und Anwendungsfällen bei der Nutzung von BIM gerade nicht generalisierbar ist und sich hier alle Projekte erfassende Mustervorgaben und -lösungen erübrigen. Diese einzelfallabhängige Analyse und Umstellung erfordern zwar einen gewissen Aufwand sowie eine fundierte rechtliche wie auch technische Beratung, doch zeitigt dies im Ergebnis immense Gestaltungsspielräume und erhebliche Optimierungschancen.

Überblick über den rechtlichen Anpassungsbedarf für die Etablierung von BIM

Zunächst ist hier von Bedeutung, dass es sich bei BIM eben nicht nur um eine neue Technik handelt, die mit den bekannten rechtlichen Rahmenbedingungen gesteuert werden kann, sondern dass BIM die gesamte Planungstätigkeit beeinflusst und ein hohes Maß an Zusammenarbeit und Koordination aller am Bauprojekt Beteiligten erfordert, die bislang nicht stattgefunden hat. Dies wiederum erfordert besondere Anforderungen an die Vertragspraxis, da die Zusammenarbeit sowohl strategisch wie auch operativ regelungsbedürftig ist.

Dabei stellt sich die Frage der vertraglichen Grundstruktur, mithin ob sich aufgrund der mit der Anwendung von BIM einhergehenden Verzahnung der Planungstätigkeiten und die notwendige engere und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten – entsprechend der bisherigen Praxis – etwa noch bilaterale Austauschverträge mit den jeweiligen Projektbeteiligten anbieten. Eine Alternative hierzu besteht in der grundsätzlichen Möglichkeit des Abschlusses eines Mehrparteienvertrags für das jeweilige Bauprojekt, der die entsprechenden Anforderungen über den BIM-Einsatz regelt.

In den Verträgen bzw. dem Vertrag muss zum einen – umfassend aufeinander abgestimmt – geregelt werden, wer welche Leistungen übernimmt und für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich ist; insbesondere sind hier strategische Entscheidungen zu treffen, wer die Aufgaben der BIM-Koordination und des BIM-Managements übernehmen soll und welche fachlich-technische Anforderungen durch BIM überhaupt erfüllt werden sollen.

Unter anderem erfordern diese Aspekte eine gezielte vertragliche Feinjustierung. Weiterhin sind Regelungen dazu zu treffen, ob, in welchem Umfang, in welcher Weise und an welche Projektbeteiligte die Datenmodelle übergeben werden sollen bzw. diese hierauf Zugriff nehmen können sowie dazu, wie die Datenmodelle mit zunehmenden Projektfortschritt nachbearbeitet, aktualisiert und nachgebessert werden müssen und wer hierfür verantwortlich ist. Zudem müssen die Konsequenzen bei Fehlern der Datensätze und die entsprechende Haftung hierfür geregelt werden.

Ein umfassender Einsatz von BIM und der entsprechende Rückgriff der Projektbeteiligten auf die Datenmodelle erfordern auch Regelungen über die Nutzungsrechte an den Daten.

Auch bedarf die Vertragsgestaltung strategischer Festlegungen im Hinblick auf die Strukturierung der Anforderungen und der Anlagensystematik, insbesondere mit Blick darauf, dass es zum Teil bestimmte Regelungen gibt, die standardisierbar sind.

Wichtig für die Vertragsgestaltung und -abwicklung ist weiterhin die Frage, ob die Implementierung des BIM-Modells in den bzw. die jeweiligen Verträge etwas an der schuldrechtlichen Einordnung des Vertragstyps ändert, was erhebliche Konsequenzen hätte. Denn durch die Etablierung einer konkreten Planungsmethode durch den Einsatz von BIM könnten die Grenzen einer Einordnung als Dienst- oder aber Werkvertrag fließend werden. Auch muss eine Reihe von detaillierten Festlegungen getroffen werden, die sich auf den Einsatz und die Administration der Datenplattform, der konkret einzusetzenden Softwareprodukte und der Mitarbeiter der einzelnen Planungsbeteiligten und deren Aufgabenverteilung beziehen. Gerade hier kommt es auf die jeweilige Einsatzart von BIM unter den vielfältigen Lösungsmöglichkeiten an, die erhebliche Auswirkungen auf die konkreten Anforderungen, Aufgaben und Pflichten der Beteiligten haben.

Bedeutsam für die Vertragsgestaltung ist zudem, dass es nunmehr nicht ausreichend ist, lediglich auf die HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) und deren Leistungsbilder zu verweisen, die diese grundsätzlich ab-strakt und methodenneutral beschreibt. Denn die BIM-Methode setzt anders als die HOAI eine konkrete prozessorientierte Beschreibung der einzelnen Planungsleistungen voraus. Hinzukommt die Frage, ob die BIM-Planungsmethode überhaupt mit dem System der HOAI vereinbar ist, da sich etwa das Planungsvolumen in frühere Projektplanungsphasen verschiebt und damit dem sequenziellen Planungsschema der HOAI grundlegend widerspricht. Damit hat die BIM-Methode Auswirkungen auf das Preisrecht der HOAI, zumal die Planungsleistungen unter Einsatz der BIM-Methode inhaltlich nicht den Leistungskatalogen der HOAI entsprechen. Auch sind die sich in den Grundleistungen widerspiegelnden Aufwandsbetrachtungen bei der herkömmlichen Planung nicht mit dem Aufwand nach einer BIM-basierten Planung vergleichbar, da ein Vorgehen nach der BIM-Methode aufgrund der vielfach automatisierten Planungsprozesse den Aufwand deutlich reduzieren könnte. Selbst wenn man keine Reduzierung des Aufwands durch die Automatisierung erzielt, ist immerhin mit einer besseren Planungsqualität zu rechnen.

Durch die erhebliche Steigerung der Transparenz bei der Kalkulation bei Verwendung von BIM ist zudem über die Vorgabe von Einheitspreisverträgen durch die Auftraggeber zu entscheiden.

Auch sind bei der Verwendung von BIM grundsätzlich die Auswirkungen im Hinblick auf die Mängelhaftung immens, Profiteur ist der Auftraggeber. Denn mit BIM lassen sich Kollisionen sowie deren Verursacher optimal ermitteln. Damit ist auch eine haftungsrechtliche Zuordnung unschwer möglich. Dies gilt ebenso für die Ergebnisse von Qualitätschecks. Hinzukommt bei dem Einsatz von BIM nunmehr auch die Möglichkeit einer Haftung für fehlerhafte Informationsermittlung, etwa aufgrund fehlerhaften Soft- und Hardwarekomponenten.

Der Einsatz von BIM wirft jedoch nicht nur für die konkrete Vertragsgestaltung und das Leistungsstörungsrecht zentrale Fragen auf, sondern bei öffentlichen Auftraggebern bereits im Vorfeld, mithin im Rahmen des Vergabeverfahrens. Denn hier ist etwa die Frage zu klären, ob ein öffentlicher Auftraggeber vergaberechtlich überhaupt berechtigt ist, etwa allen Vertragspartnern im Rahmen eines Bauprojekts eine bestimmte Software für die Leistungserbringung vorzugeben. Vergaberechtlich relevant ist zudem das Gebot der Produktneutralität bei der BIM-gestützten Datennutzung von Lieferantendaten, die der Erstellung von Planungsergebnisses und Ausschreibungsunterlagen dienen. Zudem erfordert die Beschaffung von BIM-Leistungen, dass über die Formulierung entsprechender Eignungskriterien sichergestellt wird, dass etwa der entsprechende Projektplaner überhaupt grundsätzlich zur kompetenten Anwendung von BIM in der Lage ist und dies nachweisen kann.

Überblick über den technischen Anpassungsbedarf für die Etablierung von BIM

Möchte man nun als Planer in ein BIM-Projekt einsteigen, stellt sich erstmal die Frage wo man anfangen soll. Denn nicht jedes BIM-Projekt läuft gleich ab. Im Optimalfall gibt es einem BIM-Projektablaufplan (BAP), der eine gemeinsame Grundlage durch verbindliche Richtlinien schaffen soll. Hierin sind nicht nur die zu verwendenden Softwareprodukte aufgelistet, sondern auch die Verantwortlichkeiten und Projektstrukturen. Dies kann, oder besser sollte, bis hinunter zum Namensschema der zu erstellenden Dateien reichen. Für einen funktionierenden BIM-Workflow benötigt man eine Reihe von ineinandergreifenden Softwarelösungen. Die allgemeinen Prinzipien, die dahinterstecken, sind in anderen Bereichen seit Jahrzehnten Standard. Eine zeitgemäße Softwareentwicklung ohne gemeinsame Datenbasis ist heute undenkbar und überall etabliert. Den Nutzen von Versionsverwaltung, beispielsweise durch die Softwaretools Subversion oder Git, wird kein Softwareentwickler in Frage stellen. Diese Herangehensweise für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gebäudes zu nutzen ist aber weit weniger etabliert und es fehlte bisher an einer gemeinsamen Struktur.
Selbst wenn man nun eine Struktur hat, muss man diese auch einhalten können. Und hier fangen für viele Planer die wirklichen Probleme an. Wenn beispielsweise eine andere Software verlangt wird und man die bewährten Pfade verlassen muss, da dies im BAP gefordert wird. Wenn der Planer plötzlich mit Autodesk Revit arbeiten soll, herrschen nun andere Anforderungen an die Ausstattung des CAD-Arbeitsplatzes, der für die bestehende Software seit Jahren ausreichte. Aufgrund der gestiegenen Anforderung an die 3D-Darstellung wird nun ein neuer Rechner mit teurer CAD-Grafikkarte benötigt. Hinzu kommen noch einmal unter Umständen mehrere Tausend Euro Lizenzkosten pro Jahr für Softwareprodukte. So kann ein einzelner CAD-Arbeitsplatz weit über 10.000 € kosten, wenn man Hardware neu anschafft und die Software für drei Jahre lizensiert.

Damit allein kann man aber noch nicht arbeiten. Die Planer benötigen Schulungen in der neuen Software, die ebenfalls teuer sind und währenddessen die Planer nicht produktiv am Projekt arbeiten können. Selbstverständlich ist man eine gewisse Zeit weitaus weniger produktiv als man es mit der alten Software und den etablierten Arbeitsabläufen war. Brauchte man vorher drei Tage zur Planung, sind es nun fünf. Und das funktioniert auch nur, wenn die Planer die Notwendigkeit zum Umstieg erkennen und gerne bereit sind etwas Neues zu lernen.

Aktuell beobachten wir eine starke Zunahme von Projekten, die mit BIM realisiert werden. Und zurzeit haben die meisten Planer mit den oben beschriebenen Problemen zu kämpfen. Daher kann man nur empfehlen jetzt in den BIM-Workflow einzusteigen. Denn aktuell ist die Toleranz für Fehler und Verzögerungen aufgrund der BIM-Einführung noch hoch. Wer aber erst in fünf Jahren anfangen will mit BIM-Methoden zu planen, der könnte zu spät sein. Bis dahin werden die meisten Planer einen BIM-Workflow etabliert haben und damit zeitsparend arbeiten können.

Denn die Auftraggeber versprechen sich von der BIM-Planung viele Vorteile. Sie dient nicht nur zu Erstellung noch realistischerer gerenderter Architekturvisualisierungen. BIM soll das universale Werkzeug für die digitale Integrationsplanung werden, bei der die aktive Mitwirkung der Objekt- und Fachplaner nur ein Teilaspekt ist. Ausschreibungsunterlagen lassen sich aus einem BIM Modell einfacher erzeugen. Als Beispiel kann man das operative Facility Management nennen. Im Optimalfall werden nach der BIM-unterstützten Ausschreibung die Daten direkt an das Computer-Aided-Facility-Management (CAFM)-System des Betreibers übergeben und dieser weiß lange vor Inbetriebnahme des Gebäudes was auf ihn zukommt und kann die benötigten Strukturen schaffen.

Der Weg zu BIM ist nicht aufzuhalten und in vielen Nachbarländern schon seit Jahren etabliert. Wer in fünf Jahren nicht mit BIM plant, plant vermutlich gar nicht mehr, denn nicht nur die öffentliche Hand wird dann zwangsläufig eine solche Planung verlangen. Denn auch private Investoren werden diese in zunehmendem Maße fordern, denn die Potentiale einer solchen Arbeitsweise sind enorm.

Verweise

[1] Stufenplan Digitales Planen und Bauen; Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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