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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot: info@comconsult.com
Mit dem im Dezember geänderten BSI-Gesetz wurde in Deutschland ein neuer Abschnitt der Cybersicherheitsregulierung eingeläutet. Das Gesetz überführt die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht. Die Anforderungen an IT-Sicherheit werden teils erheblich verschärft und der Kreis betroffener Unternehmen vergrößert sich enorm. Erstmals entstehen umfassende, durchsetzbare und rechtlich sanktionierte Pflichten für schätzungsweise 30.000 weitere Unternehmen diverser Sektoren.
Haben Sie die NIS-2-Betroffenheit Ihres Unternehmens bereits unter die Lupe genommen?
Egal wie ausführlich Sie sich schon mit Ihrer Betroffenheit, neuen Anforderungen und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen beschäftigt haben und unabhängig vom Reifegrad Ihrer Informationssicherheit und Ihres Risikomanagements: Wir unterstützen auf dem gesamten Weg hin zu einer erfolgreichen NIS-2-Compliance!
Und auch wenn wir keine direkte Betroffenheit bei Ihnen bestätigen können, beraten wir zu eventuellen Anforderungen die sich von betroffenen Unternehmen in der Lieferkette ergeben können.
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Kennenlernen Ihrer Situation und Zielsetzung! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individualisiertes Angebot.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot: info@comconsult.com
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