NIS-2: Die indirekte Betroffenheit per Lieferkette
Man könnte meinen, der Nikolaus habe Tausende deutsche Unternehmen für unartig befunden und ihnen Kohlen im Stiefel hinterlassen. Pünktlich zum 06.12.2025 ist die NIS-2-Richtlinie der EU durch das neue BSI-Gesetz (BSIG) in nationales Recht überführt worden. In Folge sind ca. 30.000 Unternehmen von neuen im Gesetz verankerten Anforderungen für die Informationssicherheit betroffen, deren Missachtung zu hohen Bußgeldern führen kann. Die erste Verpflichtung für alle Betroffenen: Registrierung im BSI-Portal bis spätestens 3 Monate nach Feststellung der eigenen Betroffenheit.
