Videosicherheitssysteme für sicherheitsrelevante Anwendungen – IEC 62676-4:2025
13.01.2026 / Dr. Andreas Kaup
Im Oktober ist die neue IEC 62676-4 „Video surveillance systems for use in security applications“ (VSS) erschienen [1]. Basierend darauf wird auch die DIN EN 62676-4 überarbeitet und voraussichtlich Anfang 2026 erscheinen. Erste Projekte planen wir bereits nach der neuen Norm und können somit einige Erfahrungen zu Änderungen und neuen Anwendungsregeln teilen.
Risikobewertung

Abbildung 1: Beispiel einer Risikomatrix
In der neuen Norm wird ein strukturierter Prozess für die Risikobewertung eingefordert. Ziel ist es, die Sicherheitsgrade von Videosicherheitssystemen (VSS) besser zu definieren, um einerseits den VSS-Einsatz zu begründen und andererseits angemessene technische und organisatorische Maßnahmen für den ermittelten Sicherheitsgrad festzulegen.
Zur Begründung von Funktionen und Positionen der VSS haben wir eine Methode zur Risikobewertung entwickelt, die ca. zwanzig Bedrohungsszenarien umfasst. Diese sind in Kategorien wie beispielswiese „Menschliche Delikte“ oder „Externe Einflüsse“ aufgeteilt. Für jedes Bedrohungsszenario werden projektspezifisch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Auswirkung festgelegt, siehe Abbildung 1. Damit erfolgt eine normale Risikoanalyse in Anlehnung an die ISO 31000. Aus den Parametern Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung werden Risikowert und notwendiger Sicherheitsgrad ermittelt. Darüber hinaus werden zu jedem Risiko die Wirksamkeit von VSS und das Restrisiko genannt.
Ist der Risikowert bekannt, können verschiedenen Schutzzonen sowie verschiedenen Räumen und Flächen Schutzziele zugeordnet werden. Es wird damit festgelegt, welches Risiko in dem betrachteten Bereich relevant ist, um die Notwendigkeit der Kamera zu erklären.
Der zweite und in der Regel noch wichtigere Zweck der Risikobewertung ist das Erreichen des angemessenen Schutzniveaus. Die Bedrohungsszenarien werden hierfür um eine Täterprofilanalyse und eine Schwachstellenanalyse ergänzt. Anschließend werden in Anlehnung an den BSI-IT-Grundschutz die Schutzziele hinsichtlich Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität definiert, um technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.

Abbidlung 2: Vergleich-der-Bild-Qualitätsstufen-nach-DORI-und-OODPCVS
Pixel-Dichte: Von DORI zu O2DCPVS
Eine weitere Änderung in der neuen Norm betrifft die Anpassung der Bildqualitätskategorien und Pixeldichten. Bisher richteten sich die Bildqualitäten nach dem DORI-Standard [Detect, Observe, Recognize, Identify]. Mit der neuen Norm werden auch neue Anforderungen an die Pixeldichte (Pixel per meter, ppm) definiert. Ein Vergleich der beiden Standards kann der Abbildung 2: Vergleich der Bild-Qualitätsstufen nach DORI und OODPCVS entnommen werden.
Fazit
Die neue IEC 62676-4 liefert einen strukturierten Risikobewertungsprozess, klare Sicherheitsgrade und angepasste Bildqualitätskategorien, die eine nachvollziehbare und risikobasierte Planung von Videosicherheitssystemen ermöglichen. Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen, wie zum Beispiel eine ausführlichere Beschreibung der Projektphasen über den Lebenszyklus, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen wird.
Links
[1] https://www.vde-verlag.de/iec-normen/255507/iec-62676-4-2025.html





