Was für Regeln gibt es für Wallboxen im privaten und gewerblichen Bereich?
11.12.2025 / Peter Steufmehl
Du hast ein E-Auto und willst nicht ewig an der öffentlichen Säule stehen? Verständlich! Die eigene Wallbox – die kleine Ladestation an der Wand – ist der Schlüssel zur Bequemlichkeit. Bevor du loslegst, gibt es ein paar einfache, aber wichtige Spielregeln für die Installation und den Betrieb.
Installation: Das A und O
Egal ob in der Garage, im Carport oder auf dem Firmenparkplatz: Hände weg von der Selbstmontage!
- Nur der Fachmann darf ran: Eine Wallbox darf nur von einem zertifizierten Elektriker angeschlossen werden. Wir reden hier von Starkstrom (400 V AC), nicht von einer Kaffeemaschine (230 V AC). Die Fachkraft stellt sicher, dass der Leitungsquerschnitt passend zur Leistung der Wallbox und der Leitungslänge richtig gewählt wird und dass Schutzorgane wie Leitungsschutz- und Fehlerstromschutzschalter korrekt dimensioniert sind – damit im Zweifel „deine Bude nicht abfackelt“.
- Anmelden beim Netzbetreiber: Das ist Pflicht! Fast jede Wallbox muss beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) angemeldet werden. Bei Modellen über 11 kW ist sogar eine Genehmigung erforderlich, bevor die Elektrofachkraft tätig werden darf. Auf Anfrage übernimmt diese oft auch die Anmeldung und den damit verbundenen Papierkram.
Betrieb Privat
Das Gesetz ist auf deiner Seite, doch du musst ein paar Dinge beachten:
- Recht auf den Einbau: Als Mieter oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Ladestation auf deinem Stellplatz installieren zu lassen. Du musst jedoch Vermieter oder die WEG informieren und das Vorgehen abstimmen. Die Kosten trägst du in der Regel selbst.
- Die 14a-Regel (Steuerbarkeit): Seit 2024 regelt § 14a EnWG, dass Netzbetreiber moderne, stärkere Wallboxen ab 4,2 kW in echten Netznotfällen kurzzeitig drosseln dürfen, um Stromausfälle zu verhindern. Im Gegenzug erhältst du oft eine Reduzierung der Netzentgelte – eine Art Gutschrift auf deine Stromrechnung – zum Beispiel über einen speziellen Ladestromtarif, der zur Speisung deiner Wallbox gebucht und über einen eigenen Zähler vom EVU abgerechnet wird.
Betrieb Gewerblich
Gerade für Unternehmen gelten strengere Regeln, besonders bei Neubauten und größeren Umbauten:
- Die GEIG-Pflicht: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer von Neubauten oder bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden dazu, eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur oder fertigen Ladepunkten auszustatten. Bei mehr als 20 Stellplätzen muss ab Januar 2025 in Bestandsgebäuden mindestens ein Ladepunkt betriebsbereit sein – unabhängig von Modernisierung oder Sanierung.
- Öffentlich vs. nicht-öffentlich: Bietest du die Wallbox auch Kunden oder externen Besuchern gegen Bezahlung an, wird sie zur öffentlichen Ladestation. Dann gelten strengere Regeln, z.B. zum Eichrecht für die genaue Stromabrechnung und zu den Bezahlmöglichkeiten – oft ist eine Abrechnung über Kreditkarte Pflicht.
- Wartung und Sicherheit: Als gewerblicher Betreiber bist du für den sicheren Betrieb verantwortlich. Regelmäßige Prüfungen und Wartungen (z.B. nach DGUV V3) durch den Fachmann sind daher zwingend vorgeschrieben.
Fazit
Zusammengefasst: Eine Wallbox sollte immer von einem Fachmann installiert werden und beim Netzbetreiber angemeldet sein. Privatpersonen müssen zudem Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft informieren. Gewerbliche Betreiber prüfen, ob das GEIG gilt, achten bei öffentlicher Nutzung auf das Eichrecht und die Abrechenbarkeit. Regelmäßige Prüfungen und Wartungen sind selbstverständlich einzuhalten.





