Brex-IT und die Folgen

05.08.2019 / Markus Geller / Referent

Als Trainer und Referent lernt man recht früh, dass man sich niemals von Äußerlichkeiten leiten lassen darf, egal was auch geschieht. Daher habe ich mich, soweit es ging, ohne Vorurteile mit den Brexit-Plänen des neuen britischen Premierministers befasst. Mir ging es vor allem um Brex-IT, also die Folgen des möglichen ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Ergebnis der Überlegung: Ich bin noch mehr entsetzt, als ich aufgrund eines Vorurteils jemals werden könnte. 

 

Um eines vorweg zu nehmen: Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 31. Oktober dieses Jahres ohne Austrittsabkommen verlassen, dann muss das Land in allen zwischenstaatlichen Beziehungen behandelt werden wie ein Drittstaat, mit dem nur rudimentäre Vereinbarungen auf Basis der Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) gelten. UK und China wären somit aus EU-Sicht rechtlich gleich zu behandeln. 

Was bedeutet dies nun für Betreiber von IT-Dienstleistungen und Infrastrukturen? Da es im Rahmen der WTO nur wenige Regelungen hierzu gibt, bleibt nur der Blick auf andere Länder, die den WTO-Vereinbarungen unterliegen.  

Dabei wird gerne erwähnt, dass es zukünftig sicher einfacher sein dürfte, Daten in Südamerika zu verarbeiten als in London. 

Um es auf den Punkt zu bringen: Sollte der Austritt ohne Regelung erfolgen, unterliegen Daten der EU-Bürger zukünftig nicht mehr dem Wirkungsbereich der DSGVO, wenn sie in UK gespeichert und verarbeitet werden. 

Dies ist aber nach europäischem Recht nicht zulässig, da es nach dem Austritt auch keine alternative datenschutzrechtliche Vereinbarung gibt.  

Die Folgerung hieraus kann nur bedeuten, dass alle personenbezogenen Daten dann auf der anderen Seite des Ärmelkanals gelöscht werden müssen. 

Wie man sich unschwer vorstellen kann, dürfte dies zu einem immensen Datenchaos führen. 

Dies könnte man nur verhindern, indem man seine Kunden und Vertragspartner vorher explizit um Einwilligung bittet, auch zukünftig ihre Daten im Vereinigten Königreich verarbeiten zu dürfen. 

Eine Anpassung aller Verträge mit sogenannten Standardvertragsklauseln bezüglich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, dürfte jedoch in der Kürze der verbleibenden Zeit kaum möglich sein. 

Im Zweifelsfall führt das zu der Erkenntnis, den Datenaustausch komplett zu unterbinden. 

Eine weitere Frage, die natürlich im Raum steht, ist der Umgang mit IT-Dienstleistern mit Sitz in Großbritannien. Hat der Brexit Auswirkungen auf solche Unternehmen wie Colt (City of London Telecommunications), British Telecommunications (BT) oder Vodafone? 

An dieser Stelle hilft nur ein Blick in die Verträge. In den meisten Fällen wird dort als Vertragspartner die deutsche oder eine europäische Tochter angeführt sein, so dass hier keine Probleme zu erwarten sind, da diese weiterhin europäischem Recht unterworfen sind. 

Anders sieht es mit Vertragspartnern aus, die ihren Sitz ausschließlich in UK haben. 

Diese verlieren mit dem Austritt ihren Status als EU-Unternehmen und müssen entsprechend behandelt werden. Dies bedeutet nicht, dass die Verträge wirkungslos werden, jedoch müssen die Auswirkungen bezüglich der Einhaltung europäischen Rechts überprüft werden. 

Da ein No-Deal-Brexit mit fortschreitender Zeit immer wahrscheinlicher wird, muss unsere Empfehlung daher lauten: 

  • Bereiten Sie sich vor und nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Daten zu sichern und im Zweifelsfall in die EU zu verlagern. 
  • Überprüfen Sie Ihre Verträge, um Klarheit über Ihre Vertragspartner zu erlangen. 
  • Unterbinden Sie jedweden Datenaustauch personenbezogener Daten ab dem Tag des Brexits. 

Die Hoffnung auf einen vertraglich geregelten Austritt ist zwar noch nicht tot und vielleicht kehrt ja doch noch ein wenig Vernunft zurück, aber darauf bauen sollte man besser nicht. 

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