Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

07.02.2018 / Ulrich Emmert

aus dem Netzwerk Insider Februar 2018

Ab 25.05.2018 gilt in Europa ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht, das durch die Erhöhung der Obergrenze der Bußgelder um mehr als das 70-
fache auf 20 Millionen Euro (bzw. bei Umsätzen von mehr als 5 Milliarden Euro 4% des weltweiten Jahresumsatzes) eine gründliche Vorbereitung auf die neue Rechtslage erfordert. Die Datenschutzbehörden haben im Zuge der Neuregelung erheblich mehr Aufgaben und Befugnisse erhalten und sind durch massive Neueinstellungen (z.B. 46 neue Planstellen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten, geplante Steigerung von 36 auf 70 Planstellen in Baden-Württemberg) mehr in der Lage, Verstöße auch zu ahnden.

Wer Adressen für Marketingaktivitäten in seinen Beständen hat, sollte sich nach Möglichkeit ebenfalls vor dem 25.5.2018 darum bemühen, auch nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts diese noch verwenden zu dürfen.