HOAI-Novellierung 2025: Wird IT-Planung endlich angemessen berücksichtigt?
12.08.2025 / Dr. Andreas Kaup
Die HOAI-Novellierung 2025 bringt tiefgreifende Änderungen für Architekten und Ingenieure. Ein bisher oft unterrepräsentierter Bereich: die IT-Planung. In Zeiten digitaler Transformation, Remote Work und Gebäudeautomatisierung ist ein funktionierendes IT-System so essenziell wie Wasser, Strom oder Heizung. Dieser Beitrag beleuchtet, wie die überarbeitete HOAI die Rolle der IT tatsächlich abbildet.
Was hat sich für die IT-Planung geändert?
Die IT-Planung fällt weiterhin unter die Kostengruppe 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“. Im Rahmen der HOAI-Novellierung wurden die Honorartafeln insgesamt überarbeitet. Für typische Planungsleistungen in der KGR 450 steigen die Honorare beispielsweise bei 1.000.000 € anrechenbaren Kosten je nach Honorarzone um etwa 20 % bis 40 % im Vergleich zur HOAI 2013. Allerdings: Im gesamten Gutachten zur HOAI-Novellierung wird IT-Planung nicht vertieft thematisiert. Begriffe wie IT-Infrastruktur, Netzwerktechnik oder digitale Versorgung fehlen vollständig. Eine Gegenüberstellung der Honorartafeln für Grundleistungen bei der technischen Ausrüstung der HOAI 2013 und HOAI 2025 können Abbildung 28 aus dem „Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorabrechnung in der Honoarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI“ [1] entnommen werden. Die Anpassungen des Leistungsbilds „Technische Ausrüstung“ berücksichtigen neu die Beratungsleistungen zur Nachhaltigkeit. Wesentliche Honoranhebungen beziehen sich auf das Erstellen und Mitwirken bei Erläuterungsberichten und das Mitwirken bei der Organisation und Überwachung der gewerkeübergreifenden Inbetriebnahme der Anlagen. Letzteres ist dabei ein sehr interessantes Thema für Smart Buildings, da hier die gewerkeübergreifende Inbetriebnahme, Systemintegration und das Herstellen von Schnittstellenkommunikation besonders an Bedeutung gewinnt. Die vorgesehene Honoranhebung kann in entsprechenden Projekten für die Budgetierung eines Smart-Building-Demonstrators verwendet werden, in dem die gewerkeübergreifende Inbetriebnahme in einem Small-Scale-Ansatz getestet wird. Ein Smart-Building-Demonstrator ist eine spezialisierte Test- und Entwicklungsumgebung für die Planung, Optimierung, Implementierung, doch auch den Betrieb von Smart-Building-Komponenten der Gebäudetechnik. Eine solche Umgebung ermöglicht es, Produkte, Software und Technologien unter realitätsnahen Bedingungen zu testen, bevor sie verbaut werden. Ferner können Updates und Patches im Betrieb entkoppelt vom Produktivsystem getestet werden, damit diese nicht direkt im echten Gebäude ausgerollt werden. Durch die Präqualifikation von Komponenten sowie den Test von Firmware-Updates wird die Zuverlässigkeit, Leistung und Sicherheit der Smart-Building-Umgebung erhöht und mögliche Kompatibilitätsprobleme zwischen verschiedenen Digitalisierungsbausteinen frühzeitig erkannt. Ein wesentlicher Grundstein für die Realisierung von Digitalisierungsbausteinen ist zudem auch eine angemessene und über alle HOAI-Leistungsphasen hinweg geplante passive IT-Infrastruktur [2].
Es ist kein neues Thema, dass auch die IT- und Netzwerkplanung in Bauprojekten eine besondere Herausforderung ist, da die HOAI nicht alle Komplexitäten dieser Fachplanung berücksichtigt. Eine Einordnung der IT-Fachplanung, abseits des Themas Smart-Building, in das HOAI-Leistungsphasen-Konzept unter Berücksichtigung von Herausforderungen und Lösungen, kann in dem ComConsult Netzwerk-Insider Artikel „Bauprojekte und die Planung des Netzes“ nachgelesen werden [3]. Und was ist mit IT-Sicherheit?
Kritische Themen wie IT-Sicherheit, Ausfallsicherheit, KRITIS-Relevanz oder Cybersecurity werden im Sachverständigengutachten zur HOAI-Novellierung 2025 nicht erwähnt. Zwar steigen die Honorare pauschal mit Bezug auf wachsende technische Anforderungen, aber es gibt keinerlei explizite Aussagen zur Bewertung oder Berücksichtigung von IT-Sicherheitsmaßnahmen. Auch der Begriff IT-Sicherheit taucht im Dokument nicht auf. Planungsleistungen zu Netzwerksicherheit, Redundanz oder IT-Risikomanagement gelten weiter als ‚Besondere Leistungen‘ und sind nicht Gegenstand der Grundleistungen oder der strukturellen HOAI-Abbildung.
Fazit: Wird IT-Planung in der HOAI gerecht abgebildet?
Die HOAI 2025 bringt zwar höhere Honorare für technische Ausrüstung – davon profitiert auch die KGR 450. Doch die HOAI behandelt IT-Planung nicht als eigenständigen oder systemrelevanten Bereich. Es fehlen differenzierte Leistungsbilder und eine Definition von IT-Infrastruktur oder IT-Sicherheit. In einer Zeit, in der ohne digitale Konnektivität kein Gebäude mehr nutzbar ist, ist diese Regelungslücke bedenklich. Die IT-Infrastruktur eines Gebäudes ist heute genauso lebenswichtig wie Heizung oder Strom. Die HOAI verpasst es jedoch, dem auch strukturell Rechnung zu tragen. Für Planende, Bauherren und Gesetzgeber bleibt hier eine zentrale Hausaufgabe für die nächste Novellierung offen.
Verweise
[2] IT-Infrastruktur für den Digitalpakt – ein bisschen Datenkabel und das ist es?





