Sabine Sobola
LiiDU GmbH
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 20 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie hat in der von ihr mitgegründeten Kanzlei PALUKA bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2021 hunderte von kleinen und mittelständischen Unternehmen anwaltlich beraten und kennt die Herausforderungen der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im Online-Bereich. Nebenberuflich ist Frau Sobola seit 2001 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, derzeit an der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin von vielen Vorträgen im Bereich IT-Recht und Datenschutz und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Seit 2016 ist sie zudem Master of Arts des Studiengangs Philosophie, Politik und Wirtschaft der LMU München. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO. Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.
IT-Sicherheitsrecht 2024 – was kommt alles auf uns zu?
Organisationen aller Art sind essentiell von einer funktionierenden IT abhängig. Der alljährliche Sicherheitsbericht des BSI offenbart, wie verwundbar die IT-Infrastruktur in Unternehmen und Kommunen ist und wie wichtig es sein kann, dass sich Geschäftsleitung, Rechts- und IT-Abteilung rechtzeitig auf Maßnahmen verständigen, die die IT-Sicherheit fördern.
Vor einigen Jahren schon hat der Gesetzgeber mit dem KontraG eine Compliance-Pflicht zur Einrichtung geeigneter Maßnahmen definiert, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes im Jahr 2015 wurde zudem eine Liste an Pflichten für KRITIS-Betreiber definiert.
Mittlerweile liegen auf europäischer und nationaler Ebene gesetzliche Regelungen vor, die den Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sich die IT-Sicherheitsmaßnahmen von Organisationen bewegen sollen. 2024 kommen wichtige Regelungen hinzu, wie z.B. das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG) und das KRITIS-Dachgesetz. Zusätzlich werden mit dem Cyber-Resilience-Act Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen zu verbessern. Mit der KI-Verordnung und dem Gesetz über digitale Dienste sowie dem Gesetz über digitale Märkte sollen zudem Grundrechte der Nutzer geschützt werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden.
Dieses kostenlose Webinar bringt Ordnung in diese Fülle von Regelungen und stellt dar, welches Gesetz für wen relevant ist.
Zusammenfassung der Inhalte des Webinars:
- Derzeitige Rechtslage zur IT-Sicherheit
- NIS2-Richtlinie
- Neue gesetzliche Regelungen zur IT-Sicherheit in 2024 mit systematischer Darstellung der Anwendungsbereiche und Regelungsinhalte
- Compliance-Anforderungen
- Ausblick
Preis
kostenlos (1 Stunde)
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