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moayeri2022 web 1

Keine digitale Souveränität ohne Anpassung des Vergaberechts

04.05.26 / Dr. Behrooz Moayeri

aus dem Netzwerk Insider Mai 2026

Im Juni 2025 habe ich in einem Beitrag für den Netzwerk Insider behauptet, dass digitale Souveränität vor allem bedeutet, auf Open Source zu setzen. Im Folgemonat hat mein Kollege Dr. Ermes geschrieben, dass digitale Souveränität auch Hardware betrifft. Nun greife ich die sinnvolle Ergänzung von Dr. Ermes auf und versuche einen Weg aufzuzeigen, wie Deutschland und die EU digital souveräner werden können.

Der Staat ist gefordert

Die Mehrheit der Akteure in der hiesigen IT-Wirtschaft sieht ein, dass digitale Souveränität eine dringende Aufgabe ist. Diese Überzeugung sollte immer wieder artikuliert werden. Zum Beispiel finde ich es folgerichtig, dass ein Leser unserer Publikationen die Kritik an der von ComConsult genutzten Microsoft-Plattform für die Verbreitung unserer Inhalte vorgebracht hat. ComConsult nimmt diese Kritik auf. Wir hinterfragen bereits unsere gesamte IT-Ausstattung. Ich hoffe, dass wir bald zu Ergebnissen kommen, die ComConsult unabhängiger von nichteuropäischen kommerziellen Produkten machen.

Natürlich würde ich diesen Weg auch anderen Unternehmen empfehlen. Die Strategie kann man kurz zusammenfassen: Verlagerung der Hardware-Lieferketten nach Europa und Nutzung von          Open-Source-Software. Die dritte IT-Säule, nämlich Dienstleistungen, ist zum Glück kein großes Problem. Europa und insbesondere Deutschland müssen sich im globalen Wettkampf um die besten Talente nicht verstecken. Es gibt Millionen, auch junger Menschen, die weiterhin hier leben und arbeiten wollen.

Damit jedoch der Aufruf zur Verlagerung der Lieferketten und zur Nutzung von Open Source keine hohle Sonntagsrede bleibt, ist der Staat gefordert. Kein privatwirtschaftliches Unternehmen priorisiert in seinen Entscheidungen volkswirtschaftliche Kriterien. Es muss sich lohnen, digitale Souveränität umzusetzen. Dazu kann der Staat die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.

Das Vergaberecht muss angepasst werden

Das wichtigste Instrument des Staates bei der Realisierung der digitalen Souveränität ist das Vergaberecht. Die Marktmacht der EU und der Bundesrepublik Deutschland darf nicht unterschätzt werden. Mit dieser Marktmacht kann der Staat der digitalen Souveränität dermaßen Vorschub leisten, wie kein Unternehmen es könnte. Der Staat ist der größte Auftraggeber. Er vergibt seine Aufträge gemäß dem Vergaberecht, das in der EU weitgehend der europäischen Zuständigkeit unterliegt.

Dieses Vergaberecht bindet momentan den öffentlichen Auftraggebern die Hände, wenn es um digitale Souveränität geht. Die beiden wichtigsten Handlungsfelder der digitalen Souveränität, Hardware-Lieferketten und Open-Source-Software, sind nach dem heute gültigen Vergaberecht gemäß den Paradigmen der heilen globalen Wirtschaft organisiert. Der Globalismus ist vorbei, seine Relikte sind noch da.

Um nur ein Beispiel zu nennen, beschreibe ich ein bestimmtes Szenario. Ähnlichkeiten mit wahren Begebenheiten sind durchaus beabsichtigt. Stellen Sie sich vor, Sie müssen als Vergabestelle einer öffentlichen Institution Hardware ausschreiben. Machen wir uns nichts vor: Digitale Souveränität heißt positive Diskriminierung (Whitelisting). Und genau das dürfen Sie zurzeit nicht.

Sie können nicht einmal Blacklisting (negative Diskriminierung) betreiben. Sie dürfen als öffentlicher Auftraggeber nicht vorgeben, dass die Hardware, die Sie kaufen wollen, einer möglichst europäischen Lieferkette entstammen soll. Wenn Sie dies trotzdem tun, riskieren Sie die Rechtssicherheit Ihres Vergabeverfahrens. Denn es kann ein europäisches Unternehmen geben, das dagegen rechtlich vorgeht. Dieses Unternehmen kann Anbieter von Hardware sein, die einer vollständig außereuropäischen Lieferkette entstammt. Stand heute kann sich ein solches Unternehmen sehr gute Chancen ausrechnen, wenn es gegen das Vergabeverfahren Rechtsmittel einlegt.

Aus eigener Praxis als Berater bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass digitale Souveränität ohne Anpassung des Vergaberechts nicht erreichbar ist.

Bevorzugung von europäischer Hardware und Open Source Software

Ich habe keinerlei Illusion derart, dass auf die Änderung des Vergaberechts sehr bald die Errichtung von Fabriken in der EU folgen würde. Das Vergaberecht kann jedoch die bereits heute vorhandenen zarten Pflänzchen fördern. Ein paar Beispiele:

  • Nach dem Vorbild der Energieeffizienz kann die Europäisierung der Lieferketten als Beschaffungskriterium vorgeschrieben werden. Man muss einer gewissen Kreativität Raum geben. Ein Index kann zum Beispiel dafür entwickelt werden, eine Lieferkette zu prüfen. An objektiven Parametern mangelt es nicht. Wie viel Prozent der Wertschöpfung erfolgt innerhalb der EU (und der mit der EU eng assoziierten europäischen Länder wie der Schweiz)? Genau das kann ein Beschaffungskriterium sein. Hat die EU Angst vor Handelssanktionen von nichteuropäischen Mächten, wenn sie innereuropäische Wertschöpfung fördert? Angesichts der globalen Entwicklung muss inzwischen jedem einleuchten, dass ängstlich handelnde Länder nie souverän werden können.
  • Der Vorrang von Open Source kann im Vergaberecht verankert werden.
  • Der lokale Bezug von Dienstleistungen ist ebenfalls mithilfe des Vergaberechts zu fördern.

Öffentliche Aufträge als Katalysator

Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber, macht jedoch nur einen Teil der Gesamtwirtschaft aus. Der größere Teil des Bruttoinlandsprodukts ist privatwirtschaftlich organisiert. Die öffentlichen Aufträge können jedoch Katalysator sein. Die Förderung von europäisierten Lieferketten und Open-Source-Lösungen durch die öffentliche Hand stärkt die Anbieter der geförderten Produkte und Dienstleistungen. Dadurch werden sie wettbewerbsfähiger und können auch den Privatunternehmen attraktivere Angebote machen. Die Chancen dafür sind groß, dass gezielte Maßnahmen des Staates eine Hebelwirkung entwickeln. Dann wird sich die digitale Souveränität auch betriebswirtschaftlich lohnen. Jedes Jahr fließen hunderte Milliarden Euro an digitalen Ausgaben ins nichteuropäische Ausland. Die Gewinnmarge von nichteuropäischen IT-Anbietern ist immens.

Mir sind im Bereich der Messtechnik, der optischen Netzkomponenten und des Mobilfunks viele Produkte und Unternehmen aus Europa bekannt, die bereits heute bessere Lösungen zu niedrigeren Preisen als die nichteuropäische Konkurrenz anbieten. Der Erfolg in diesen Bereichen ist ausbaufähig und kann auf andere IT-Zweige übertragen werden.

Diskutieren Sie mit uns!

Die ComConsult Akademie veranstaltet am 18. Mai 2026 eine Veranstaltung, deren Agenda unter dem Titel „Digitale Souveränität: Wege zu Unabhängigkeit und Sicherheit“ steht. Ein erfolgreicher Gründer aus Europa, ein führender Vergabeanwalt sowie ComConsult-Referenten beleuchten auf der Veranstaltung die verschiedenen Aspekte der digitalen Souveränität. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit uns über eines der wichtigsten Themen der nächsten Jahre zu diskutieren! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Digitale Souveränität: Wege zu Unabhängigkeit und Sicherheit
18.05.2026 in Aachen | online

Sommerschule – Neueste Trends der IT-Infrastruktur
06.07.-10.07.2026 in Aachen | online

IT-Vergaben kompakt – Rechtliche Fallstricke in der Praxis
11.06.2026 online

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