5G-Gebühren im Frequenzfenster 3,7 bis 3,8 GHz

05.11.2019 / Dr. Behrooz Moayeri

Behrooz Moayeri

Am 31.10.2019 gab die Bundesnetzagentur die Festlegung der Gebühren im Frequenzfenster 3,7 bis 3,8 GHz bekannt. Aus diesem Bereich werden Frequenzen für lokale 5G-Netze zugeteilt. Private 5G-Netze stoßen zum Beispiel dort auf Interesse, wo sich WLAN bisher als nicht zuverlässig genug erwiesen hat. Bisherige WLANs nutzen ein zufallsorientiertes Zugriffsverfahren. Die Übertragungskapazität einer WLAN-Zelle kann durch viele intensiv kommunizierende Stationen ausgeschöpft werden. So kann sich die Wartezeit auf freie Netzkapazität derart verlängern, dass zeitkritische Anwendungen nicht zu betreiben sind.