Die Nutzung des 6-GHz-Bandes für WLAN ist mittlerweile seit einigen Jahren durch die Bundesnetzagentur freigegeben. Von Beginn an hatte man den Eindruck, dass die Freigabe dieses Spektrums noch weitere Entwicklungen nach sich ziehen würde. Einerseits bestand die Hoffnung, dass mit der Zeit – ähnlich wie in den USA – zusätzliche Kanäle verfügbar würden, auch wenn dies gegebenenfalls weitere regulatorische Maßnahmen mit sich bringen würde. So wurde in den USA beispielsweise das AFC-System (Automated Frequency Coordination) eingeführt, um für bestimmte Frequenzen die Nutzung in einer zentralen Datenbank zu koordinieren. Insbesondere die Vermutung, dass AFC auch hierzulande genutzt werden könnte, stand sogar bei den Herstellern im Raum.
Diese Überlegungen wurden dadurch bestärkt, dass die Bundesnetzagentur ihre Allgemeinzuteilung für WLAN bei 6GHz in den letzten Jahren meist auf ein Jahr beschränkt hat. Daraus ließ sich schließen, dass weitere Anpassungen kurzfristig zu erwarten sind.
Nun hat die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt Nr. 15 2005 (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/Einzeldownloads/Amtsblatt_25_15.pdf?__blob=publicationFile&v=2) am 6. August die Allgemeinzuteilung erneuert und ist damit der EU-Vorgabe vom 20. Mai 2025 gefolgt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500913).
An dieser Stelle muss man allerdings feststellen, dass sich technisch nicht allzu viel geändert hat. Konkret wird sich in Bezug auf das 6-GHz-WLAN für die meisten Betreiber und Nutzer nichts ändern. Am Auffälligsten ist daher, dass die Befristung der Allgemeinzuteilung diesmal bis zum 31.12.2035 gilt. Obwohl die Bundesnetzagentur diese auch vorzeitig aktualisieren kann, deutet die Regelung nun auf einen längerfristigen Rahmen hin.
Was hat sich nun geändert?
Es bleibt bei der Vorgabe, dass Low-Power-Indoor-Accesspoints (LPI) im Normalfall über integrierte Antennen verfügen, nicht batteriebetrieben sind und ausschließlich im Innenraum eingesetzt werden. Very-Low-Power-WLAN (VLP) darf im Außenbereich genutzt werden, ist aber nur für tragbare Geräte gedacht und weiterhin in seiner Sendestärke entsprechend beschränkt. Letzteres ist daher für ein Infrastruktur-WLAN im Unternehmensumfeld ungeeignet.
Die folgenden Punkte haben sich geändert: Der Grenzwert für Out-Of-Band-Störungen im VLP-WLAN wurde gelockert, und für VLP-Geräte wurde in einem Teil des Frequenzbandes ein TPC-Mechanismus eingeführt. LPI-Accesspoints sind zukünftig nicht mehr auf integrierte Antennen beschränkt, sofern diese in Zügen oder Flugzeugen verbaut sind. Hier dürfen zukünftig sogenannte verteilte Antennensysteme zum Einsatz kommen.
Fazit: Im üblichen Unternehmensumfeld haben bis auf wenige Ausnahmen keine Änderungen stattgefunden. Voraussichtlich bleibt 6-GHz-WLAN in der Praxis auf den Innenbereich beschränkt. Ich vermute sogar, dass die Freigabe von AFC zur weiteren Nutzung des 6-GHz-Spektrums in der EU nicht kurzfristig erfolgen wird.





