Alle zwei Jahre veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) jeweils einen Tätigkeitsbericht zu den Themen Post und Telekommunikation. Beide Berichte beinhalten die aktuellen Zahlen, die zur Erhaltung der Transparenz aufbereitet und dargestellt werden. Unabhängig davon ist die BNetzA gesetzlich zur Veröffentlichung der Daten verpflichtet.
Die Inhalte, die im Tätigkeitsbericht Telekommunikation erläutert werden, sind in drei große Themen aufgeteilt: Wettbewerbsentwicklung, Tätigkeiten und politische und wissenschaftliche Begleitung. Die wichtigsten Informationen in Bezug auf Mobilfunk werden im Folgenden vorgestellt.
1. Der Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht der BNetzA für den Sektor Telekommunikation gibt einen Überblick über die Entwicklung im Bereich der Telekommunikation und gliedert sich in drei übergreifende Themen: „Wettbewerbsentwicklung“, „Tätigkeiten“ und „Politische und Wissenschaftliche Begleitung“.
Das Thema „Wettbewerbsentwicklung“ beleuchtet die derzeitige Entwicklung unter anderem in den Bereichen Erlöse, Anzahl der Breitbandanschlüsse und SIMs im Mobilfunknetz sowie der Nutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten.
Im Themengebiet „Tätigkeiten“ werden die von der BNetzA durchgeführten und laufenden Maßnahmen der Marktregulierung dargestellt. Zudem werden gerichtliche Verfahren aufgelistet, an denen die BNetzA beteiligt war. Dies betrifft auch den Gerichtsentscheid über die Frequenzversteigerung im Jahr 2018, in der die Lizenzen für die 5G-Frequenzen an die Mobilfunknetzprovider Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) und Drillisch (1&1) vergeben wurden.
Unter „Politische und wissenschaftliche Begleitung“ wird kurz erläutert, welche politischen Aufgaben die BNetzA wahrnimmt und wie diese ausgeführt werden.
Die in dem Tätigkeitsbericht dargestellten Zahlen beziehen sich auf Daten bis einschließlich H1 2025. H2 2025 wurde noch nicht ausgewertet und wird daher nicht berücksichtigt.
Im Folgenden wird das rund 250-seitige Dokument in Bezug auf „Wettbewerbsentwicklung“ und „Tätigkeiten“ zusammengefasst, wobei der Schwerpunkt auf den Aspekten liegt, die den Mobilfunk betreffen.
2. Wettbewerbsentwicklung
2.1 Erlöse im Bereich Mobilfunk
Zu Beginn des Berichts wird ein Überblick über alle Themen der Telekommunikation gegeben. Demnach sind die Außenumsatzerlöse im Jahr 2024 von 59,8 (2023) auf 61,3 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,5 %. Der größte Netzbetreiber ist die Deutsche Telekom mit 27,4 Mrd. Euro, die Wettbewerber kommen insgesamt auf 33,9 Mrd. Euro.
Der Großteil des Umsatzes wird in dem Bereich der Festnetze erwirtschaftet, die rund 51 % der Erlöse generieren, dicht gefolgt vom Mobilfunk mit 45 %. Die restlichen 4 % sind als „sonstige Außenumsatzerlöse“ deklariert, darunter beispielsweise Satellitenfunknetze und Sprachkommunikationsdienste.
Die Erlöse im Bereich Mobilfunk (insgesamt 27,48 Mrd. Euro) sind in Endkundenleistungen (19,24 Mrd. Euro), Vorleistungen (1,92 Mrd. Euro), Endgeräte (5,22 Mrd. Euro) und sonstige Leistungen (1,1 Mrd. Euro) aufgeteilt.
Eine weitere Analyse der Erlöse unterscheidet zwischen „Netzbetreiber“ und „Diensteanbieter und MVNO“. MVNO steht für „Mobile Virtual Network Operator“, auf Deutsch sinngemäß „virtuelle Netzbetreiber“. Virtuelle Netzbetreiber sind solche, die kein eigenes Netzwerk betreiben, wie z.B. Congstar, Freenet und weitere, sondern auf die Netze der Betreiber Telekom, Vodafone und Telefónica aufsetzen. Laut dem Tätigkeitsbericht fallen rund 82 % der Erlöse auf die Netzbetreiber und 18 % auf die MVNOs und Diensteanbieter.
2.2 Auswertung der Mobilfunknutzung
2.2.1 Endnutzer-SIM-Profile
Stand Ende des ersten Halbjahres 2025 gab es in allen deutschen Mobilfunknetzwerken insgesamt 110,4 Mio. SIM-Profile, was bedeutet, dass in etwa jeder Dritte Einwohner ein zweites SIM-Profil besitzt.
Die 110,4 Mio. Profile sind auf Netzbetreiber und MVNOs verteilt. Die Netzbetreiber haben 92,3 Mio. aktive Profile im Umlauf, die MVNOs 18,1 Mio. Derzeit ist ein starker Trend zu beobachten, bei dem viele Nutzer von den MVNOs zu Netzbetreibern wechseln. 2023 waren noch 24,5 Mio. SIM-Profile über MVNOs im Einsatz. Ein Großteil dieser Bewegung ist auf den Markteintritt der 1&1 Mobilfunk GmbH als neuer Netzbetreiber zurückzuführen, da die Profile dort sukzessive umgezogen wurden und nun zu den SIM-Profilen eines Netzbetreibers zählen.
Von den insgesamt 110,4 Mio. SIM-Profilen entfallen 74 % auf Postpaid- und 26 % auf Prepaid-Verträge.
2.2.2 M2M-SIM-Profile
Die genannten 110,4 Mio. SIM-Profile umfassen nicht die IoT-Profile, die für Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) genutzt werden. Diese belaufen sich aktuell auf 80,6 Mio., nach 73,7 Mio. im Jahr 2024, und zeigen einen deutlichen Anstieg.
2.2.3 IP-Sprachübertragung
Technologisch gesehen wird ausgewertet, wie viele Teilnehmer bereits IP-basierte Telefonie nutzen (VoLTE / VoNR). 77,5 Mio. von den 110,4 Mio. Nutzern sind bereits mit dieser Technologie unterwegs.
2.2.4 Inaktive SIM-Profile
Abschließend wird die Gesamtanzahl der SIM-Profile mit 210,4 Mio. angegeben, etwa 12 Mio. mehr als im vorangegangenen Bericht. Davon gelten rund 12 Mio. SIM-Profile als inaktiv. Häufig ist das auf Zweit- oder Drittgeräte sowie Reservegeräte zurückzuführen, die von den Anwendern beschafft, aber nicht betrieben werden.
2.2.5 Mobile Datennutzung
Die mobile Datennutzung steigt seit Beginn der Aufzeichnung kontinuierlich an. 2023 wurden 9.118 Mio. GB (~9 Exabytes) über das Mobilfunknetz übertragen, was etwa 7,2 GB pro aktivem SIM-Profil pro Monat entspricht. Im Jahr 2024 stieg das Gesamtvolumen auf 9.592 Mio. GB und das Volumen pro SIM-Profil auf 7,4 GB.
Besonders auffällig ist der Sprung von 6.714 Mio. GB in 2022 auf 9.118 Mio. GB in 2023. Ein Grund hierfür könnte der umfangreiche 5G-Ausbau sein, jedoch gibt es keine offiziellen Aussagen hierzu.
2.2.6 SMS
Die SMS wird ebenfalls weiterhin genutzt, wenn auch eher im Hintergrund statt als primärer Kommunikationsweg. Im Jahr 2023 wurden 5,3 Mrd. SMS verschickt, 2024 waren es 5,2 Mrd. Im ersten Halbjahr 2025 sank die Zahl auf 1,6 Mrd., was im Vergleich zu H1 2024 (2,7 Mrd.) einem Rückgang von 40,7 % entspricht.
Ein Grund hierfür könnte die fortschreitende Aktivierung des sogenannten „Rich Communication Services“, kurz RCS, sein. Dieser Dienst ermöglicht das Versenden von Nachrichten über das Internet anstelle klassischer SMS. Bei Android-Geräten wird dies durch den Hinweis „RCS-Chat mit 01xx-xxxxxx“ zu Beginn der Unterhaltung angezeigt. Jedoch gibt es auch hierzu keine offiziellen Aussagen seitens der Betreiber.
2.2.7 Telefonie
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 147,9 Mrd. Gesprächsminuten vom mobilen Endgerät ausgehend geführt. Eingehende Gesprächsminuten sind mit 129,86 Mrd. ermittelt worden, jeweils unterteilt nach Festnetz, eigenem Mobilfunknetz, fremden nationalen Netzen, ausländischen Netzen und sonstigen Verkehren.
Die Auswertung zeigt, dass abgehende Telefonate hauptsächlich innerhalb des eigenen Mobilfunknetzes, in fremde inländische Netze und ins Festnetz getätigt werden. Eingehende Anrufe kommen hauptsächlich aus dem eigenen und aus fremden inländischen Mobilfunknetzen.
2.2.8 Vergleich der Telefonie im Mobilfunk und im Festnetz
Die meisten Telefonate werden im Mobilfunk geführt – ein Trend, der seit 2017 besteht, als Festnetz- und Mobiltelefonie noch etwa gleich stark genutzt wurden. Seitdem ist die Nutzung des Mobilfunknetzes stark gestiegen: 2024 wurden rund 148 Mrd. abgehende Gesprächsminuten verzeichnet, während im Festnetz „nur“ noch 57 Mrd. erzielt wurden. Allerdings ist die Zahl der Mobilfunkgespräche seit 2021 rückläufig, was auf die zunehmende Nutzung von IP-Telefonie über Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema zurückzuführen ist.
2.3 Mobilfunk-Basisstationen
Ende Q2 2025 gab es 225.529 Basisstationen, die derzeit umfangreich für 5G aufgerüstet werden. Die Zahl der 5G-kompatiblen Basisstationen stieg von 56.558 im Jahr 2024 auf 58.117 im zweiten Quartal 2025. Die Anzahl der LTE-Masten hat von 88.373 auf 89.974 ebenfalls zugenommen, ein Zuwachs von etwa 1.600.
3. Tätigkeiten
Der Großteil der Tätigkeiten der BNetzA liegt aktuell im Glasfaserausbau, insbesondere bei der „Kupfer-Glas-Migration“ und dem „Open-Access“ für die verlegten Glasfasernetze. Beide Maßnahmen fallen unter den Themenbereich „Gigabitforum“, der den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland beschleunigen soll.
Nichtsdestotrotz wird auch das Thema Mobilfunk behandelt. Die wichtigsten Tätigkeiten im Bereich Mobilfunk sind in den folgenden Kapiteln aufbereitet.
3.1 Internationales Roaming
Mobilfunk-spezifische Themen betreffen das „International Roaming“, das nach der im Jahr 2022 neu verfassten Roaming-Verordnung eine „Roam-like-at-Home“-Erfahrung für die Nutzer ermöglichen soll. Das bedeutet, dass die Mobilfunkdienste im europäischen Ausland so nahtlos funktionieren müssen wie im Inland. Eine „Fair-Use“-Regelung zur angemessenen Inanspruchnahme darf angewendet werden, um eine übermäßige Nutzung zu vermeiden.
Für diese Regelungen prüft die BNetzA, ob Tarife gegen diese Verordnung verstoßen und beanstandet diese. So wurde beispielsweise ein Tarif bemängelt, der das Einloggen in ein ausländisches Netz automatisch kostenpflichtig abrechnete, ohne dass dies deaktiviert werden konnte. Hier verpflichtete die BNetzA den Anbieter dazu, alle bereits berechneten Gebühren zu erstatten und eine Opt-Out-Funktion zu implementieren.
Ein weiterer Fall ist die Anpassung der „Willkommen-SMS“ nach dem Einbuchen in ein ausländisches Mobilfunknetz, in der die wichtigsten Informationen dargestellt werden müssen.
Zudem muss ein sogenanntes „Cut-Off-Limit“ standardmäßig eingerichtet sein, damit keine ungewollt hohen Kosten durch kostenpflichtiges Roaming entstehen. Wird dieses Limit erreicht, muss der Netzbetreiber die Datendienste pausieren, bis der Nutzer die weitere Nutzung der Datendienste aktiv erlaubt.
Auch die oben genannte Fair-Use-Policy wird von der BNetzA geprüft, um sicherzustellen, dass die gesetzten Grenzen eine faire Nutzung je nach gebuchtem Tarif ermöglichen. Je höher das national verfügbare Datenvolumen, desto höher muss die Fair-Use-Grenze gesetzt sein. Dies betrifft insbesondere die „Unlimited“-Tarife.
3.2 Netzneutralität
Das Thema der Netzneutralität hat einen sehr hohen Stellenwert und wird daher entsprechend sensibel von der BNetzA behandelt.
Ein Beispiel ist die zubuchbare „5G+ Gaming“-Option, die einen separaten Network-Slice aktiviert, um die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die kostenpflichtige Buchung dieser Option priorisiert den Datenverkehr dieser Endgeräte, was der Netzneutralität widerspricht. Dieses Thema wird derzeit gerichtlich verhandelt.
Gegensätzliches ist bei einem Mobilfunknetzbetreiber aufgefallen, der bei hoher Nutzung eines Unlimited-Tarifs den Datenverkehr im Vergleich zu anderen Teilnehmern mit geringerer Priorität behandelte. Dies trat insbesondere dann auf, wenn die Mobilfunkzelle stark ausgelastet war. Die BNetzA beanstandete dies mit einem Bescheid und wies den Betreiber darauf hin, dass dies gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot verstößt. Jegliche Widersprüche gegen den Bescheid lehnte der Mobilfunknetzbetreiber ab. Eine finale Entscheidung durch das Gericht steht noch aus.
3.3 Frequenzregulierung
Die BNetzA regelt die Lizenzierung und erlaubt die Nutzung der Funkfrequenzen in Deutschland. Bekannt sind die Frequenzversteigerungen, bei denen Mobilfunknetzbetreiber für mehrere Mrd. Euro die Rechte erwerben, bestimmte Frequenzen exklusiv nutzen zu dürfen. Diese Verfahren sind umstritten. Einige Provider beanstanden, dass dem Netzausbau dadurch die Finanzmittel entzogen werden.
Im Jahr 2018 fand die letzte Versteigerung statt, an der die drei bekannten Provider Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) sowie der Neuzugang Drillisch (1&1) teilnahmen. Mit einem Gesamtkostenaufwand von rund 6,55 Mrd. Euro sind die Lizenzen an die einzelnen Provider vergeben worden.
3.3.1 Auflagen für die Mobilfunknetzbetreiber nach der Versteigerung im Jahr 2018
Mit der Versteigerung der Frequenzen stellt die BNetzA jedoch noch Anforderungen an die Mobilfunknetzbetreiber, die erfüllt werden müssen. Anderenfalls ist mit Strafzahlungen zu rechnen.
Die Auflagen sind die folgenden:
Bis zum 31. Dezember 2022 war eine grundlegende Versorgung von:
- mindestens 98 % der Haushalte in jedem Bundesland,
- den Bundesautobahnen,
- den Bundesstraßen sowie
- den fahrgaststarken Schienenwegen (mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag)
- zu erreichen.
Außerdem waren bis zu diesem Zeitpunkt:
- 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ und
- 000 Basisstationen für 5G-Anwendungen in Betrieb zu nehmen.
Bis zum 31. Dezember 2024 mussten weitere Versorgungsauflagen erfüllt werden, und zwar die Versorgung:
- der Landes- und Staatsstraßen,
- der übrigen Bundesstraßen,
- der übrigen Schienenwege sowie
- der Seehäfen und der Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes.
Die Netzbetreiber mussten monatlich über den Fortschritt berichten und reichten hierzu Versorgungsdaten bei der BNetzA ein. Die Daten wurden ausgewertet und durch die BNetzA an ausgewählten Punkten durch ein festgelegtes Messverfahren verifiziert.
Die bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Anforderungen wurden zu dem Zeitpunkt nicht vollständig erreicht, jedoch konnten die Netzbetreiber darlegen, dass umfassende Anstrengungen unternommen wurden, um die Ziele bestmöglich zu erreichen.
1&1 hat abweichende Anforderungen erhalten, die jedoch in vielerlei Hinsicht nicht erfüllt werden konnten. Allerdings wird auch hier aufgrund von Anstrengungen seitens des Providers von Strafzahlungen abgesehen.
3.3.2 Verlängerung der Funklizenzen
Am 24. März 2025 wurde eine bedeutende Entscheidung zum Vorteil der Mobilfunknetzbetreiber getroffen: Die derzeit geltenden Frequenzlizenzen, die Ende 2025 auslaufen, werden um weitere 5 Jahre verlängert, ohne eine zusätzliche Versteigerung abzuhalten. Diese Änderung soll die Provider in die Lage versetzen, die hierdurch eingesparten Gelder in den Netzausbau zu investieren, da anderenfalls wieder mehrere Mrd. Euro für die Lizenzen aufgebracht werden müssten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass für die nächste Versteigerung voraussichtlich ein größerer Frequenzbereich bereitgestellt wird, der auch den Weg in Richtung 6G ebnen soll.
Mit der ausfallenden Frequenzversteigerung im Jahr 2025 gehen jedoch auch Vorgaben an die Mobilfunknetzbetreiber einher, die erfüllt werden müssen. Diese sind:
- Versorgung von 99,5 % der Fläche mit mind. 50 Mbit/s ab 2030,
- Versorgung von 99 % aller Haushalte mit mind. 100 Mbit/s ab 2029,
- Versorgung aller Bundesstraßen mit mind. 100 Mbit/s ab 2029,
- Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit mind. 50 Mbit/s ab 2029 sowie
- Versorgung aller Kreisstraßen mit mind. 50 Mbit/s ab 2030.
Zusätzlich sollen die Provider am Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Eisenbahninfrastruktur mitwirken.
4. Fazit
Der Tätigkeitsbericht zeigt, dass die BNetzA in vielen Bereichen prüft, wie die derzeitige Nutzung der Telekommunikationsdienste aussieht, ob die geltenden Gesetzte eingehalten werden und ob die gesetzten Vorgaben erreicht wurden.
Viele Zahlen belegten, dass die Entwicklung dem entspricht, was zu erwarten war. Nicht alle geforderten Ziele wurden erreicht, jedoch ist ein guter Zugewinn zu erkennen.
Das Festnetz verliert weiter an Bedeutung, die Anzahl der Mobilfunkteilnehmer nimmt zu, das verwendete Datenvolumen steigt stetig an und die Basisstationen werden auf 5G aufgerüstet. Dieser Trend wird sich sehr wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. Spannend wird sein, wie sich die Werte verschieben, sobald Telekom und Vodafone das 2G-Netzwerk abschalten, was für 2028 geplant ist.
Im Bereich der Tätigkeiten setzt sich die BNetzA dafür ein, dass die Vorgehensweisen nutzerfreundlich gestaltet sind und mahnt Vorgehen ab, die nicht mit den geltenden Gesetzen vereinbar sind. Zudem werden die Frequenzlizenzen verwaltet, Auflagen für die Provider festgelegt und die Erfüllung dieser Ziele überwacht.
Quellen
- Tätigkeitsbericht 2024/25 der Bundesnetzagentur – PDF
https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Taetigkeitsberichte/2025/TaetigkeitsberichtTK2024-2025_.pdf
- BNetzA Datenportal Telekommunikation
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Datenportal/1_Digitales_Telekommunikation/start.html#Anker2
- Frequenzversteigerung 2019 der BNetzA
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/MobilesBreitband/Frequenzauktion/2019/Auktion2019-node.html
- Verlängerung der Funklizenzen 2025
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250324_Frequenzen.html





