Cloudanwendungen bzw. Software- und Datenbanksysteme von Anbietern aus sogenannten Drittländern (z. B. von Microsoft, Google, Meta, AWS, BigCommerce) sind heutzutage wichtige und zeitgemäße Lösungen, die von Unternehmen gerne eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund müssen sich Verantwortliche mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu Übermittlungen von personenbezogenen Daten in Drittländer beschäftigen.
Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie die Voraussetzungen für den datenschutzkonformen Einsatz von Cloudanwendungen, SaaS-Lösungen, u.v.m. kennen, bei denen Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer erfolgen. Der Referent erläutert Übermittlungen, Angemessenheitsbeschlüsse sowie die Standardvertragsklauseln in Verbindung mit dem notwendigen Transfer Impact Assessment (kurz TIA). Darüber hinaus bespricht unser Experte mit Ihnen ausführlich bestimmte (Ausnahme-)Fälle im Sinne des Art. 49 DSGVO.
Durch alltägliche, praxisnahe Beispiele, standardisierte Vorlagen und ausreichend Raum für Fragen sind Sie nach dem Seminar in der Lage, zukünftig selbst wichtige Einschätzungen zu den Risiken einer Drittlandübermittlung und passende Lösungsansätze zu entwickeln.
Warum Sie diese Schulung beuschen sollten:
Durch den Besuch des Seminars erhalten Sie umfassende Informationen, um zukünftig das richtige „Instrument“ für die Übermittlung von personenbezogenen Daten auszuwählen und insbesondere die vorgegebenen Standardvertragsklauseln der EU anzuwenden sowie das Transfer Impact Assessment einzusetzen.