Georedundanz neu definiert - BSI Papier zu höchstverfügbaren Rechenzentren

Georedundanz neu definiert – BSI-Papier zu höchstverfügbaren Rechenzentren

21.01.2019 / Dr. Stefan Muthmann

Kurz vor Jahresende hat das BSI ein Papier veröffentlicht, das reichlich Sprengstoff birgt. In den „Kriterien für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren“ werden Anforderungen an die Standorte für höchstverfügbare Rechenzentren beschrieben und definiert, was unter einem georedundanten RZ-Verbund zu verstehen ist. Es werden Kriterien wie „… einander Georedundanz gebende RZ [sollen] einen Mindestabstand von ca. 200 km zueinander haben“ oder „Innerhalb eines Netzsegmentes der obersten Netzebene (380 kV-Netz) darf sich maximal eines der sich Georedundanz gebenden RZ befinden“  definiert. Dabei könnte so manchem RZ-Betreiber, der meinte über Georedundanz im Sinne des BSI zu verfügen, Angst und Bange werden. Aber Achtung: Das BSI selbst weist in seinem Papier darauf hin, dass es technisch unabweisbare Gründe geben kann, die eine vollständige Umsetzung der Forderungen unmöglich machen. Das Papier ist also als ein Leitfaden bei der Standortwahl zu interpretieren. Das BSI stuft es in einem Begleitartikel als „Anleitung und Richtschnur für die Entscheidungsfindung“ ein. Die Umsetzung der im Dokument genannten Maßnahmen und Richtwerte erfordert also immer eine individuelle Risikobetrachtung.

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