Viele Unternehmen und Behörden verfügen immer noch nicht über ein Löschkonzept, das den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entspricht. Das Seminar zeigt, was es zur Erfüllung der Anforderungen braucht.
Warum Sie diese Schulung besuchen sollten:
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben angekündigt, verstärkt Löschkonzepte zu prüfen und haben schon horrende Bußgelder wegen fehlender Löschkonzepte verhängt. So hat Google schon einmal 5 Mio. und einmal 10 Mio Euro bezahlt und die Danske Bank 1,344 Mio Euro. Viele Unternehmen und Behörden haben auch 5 Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO lediglich ein rudimentäres Löschkonzept, das in keiner Weise den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entspricht. Ein Verarbeitungsverzeichnis mit Löschfristen ist nicht geeignet, die individuellen Anforderungen an ein Löschkonzept zu erfüllen. Es bedarf einer Beschreibung, wo und wie die Daten gespeichert werden und eine Dokumentation, von wem und wann diese gelöscht worden sind. Schließen Sie die letzten Lücken im Datenschutzmanagement!