GModG §56: Anforderungen an Monitoring und Gebäudeautomation
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 ändern sich die Anforderungen an Gebäudeautomation und Monitoring grundlegend. Insbesondere § 56 „Gebäudeautomatisierung und -steuerung“ sowie die neue DIN/TS 18599-11:2025 bringen wesentliche Änderungen für die Planung und Bewertung von Automationsgraden mit sich. Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die neuen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Nichtwohngebäude.
