Die voranschreitende Digitalisierung führt zu immer neuen Gefahren für kritische Infrastrukturen, aber auch für andere Unternehmen im öffentlichen Interesse. Diesem Umstand trägt das Bundesinnenministerium mit dem „zweiten Gesetz zur Erhöhung informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz 2.0), das momentan als Referentenentwurf vorliegt, Rechnung.
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