GEIG 2021 vs. 2026
Die Frage nach einem „neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) und seinen Unterschieden zum Gesetz von 2021 betrifft einen zentralen Punkt der aktuellen deut-schen Gesetzgebung zur Energiewende. Ein komplett neues, eigenständiges „GEIG V2“ ist derzeit nicht vorgesehen. Geplant ist vielmehr eine tiefgreifende Änderung bzw. Ergänzung des bestehenden Gesetzes von 2021.

