In Gebäuden aus den Baujahren 1930 bis 1993 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest zum Einsatz gekommen. Bei meinen aktuellen Projekten bin ich inzwischen mehrfach mit diesem Thema in Berührung gekommen und möchte hier kurz und knapp meine Erfahrungen vermitteln.
Allgemein
Die Modernisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden ist ein wichtiger Bestandteil der Erhaltung der Baukultur und dient häufig auch der Verbesserung der Energieeffizienz.
Doch bei diesen Maßnahmen lauern auch erhebliche Gefahren, insbesondere durch in der Vergangenheit verwendete gefährliche Stoffe wie Asbest und künstliche mineralische Fasern (KMF). In diesem Blogbeitrag beleuchte ich diesbezügliche Risiken und gehe auf die relevanten gesetzlichen Regelungen ein, die bei der Arbeit mit diesen Stoffen zu beachten sind.
- Was ist Asbest?
Asbest ist ein krebserregender Stoff aus mineralischen Fasern (Silikaten), der im Hochbau verwendet wurde, da er feuerfeste, isolierende und beständige Eigenschaften aufweist. Eine Längsspaltung der Minerale erzeugt lungengängige Fasern mit Längen zwischen 0,1 und 3 Mikrometer. Die Biobeständigkeit, d.h. die biologische Abbaubarkeit, beläuft sich bei z.B. Blauasbest auf über 100 Jahre.
- Was ist KMF?
KMF ist eine Mineralwolle, die vor 1996 z.B. als Dämmstoff eingebaut wurde. Faserbrüche des Materials erfolgen quer zur Längsachse. Eine Längsspaltung der Fasern ist eher selten. Daher gilt KMF als eine eher weniger lungengängige Faser. Die Faserlänge beläuft sich meist, herstellungsbedingt, auf 3 bis 8 Mikrometer. Die Biobeständigkeit liegt hier bei einigen hundert Tagen.
Resultierende Gefahren
Bei der Sanierung oder Modernisierung von Gebäuden, die Asbest oder KMF enthalten, besteht die Gefahr, dass feine Fasern freigesetzt werden, die beim Einatmen zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom oder anderen gesundheitlichen Problemen führen können.
Daher ist es hier besonders wichtig, sich der entsprechenden Gefahren bewusst zu sein und geeignete Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen zu ergreifen.
Gefahrstoffverordnung und TRGS-Maßnahmen
Um die Risiken, die von Asbest und KMF ausgehen, zu minimieren, gibt es in Deutschland seit 1986 die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und legt fest, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bieten detaillierte Vorgaben, wie mit Asbest und KMF umgegangen werden soll.
Einige der wichtigsten TRGS-Maßnahmen umfassen:
- Gefährdungsbeurteilung: Vor Beginn der Arbeiten muss eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um das Risiko für die Arbeiter und die Umgebung zu ermitteln.
- Schutzmaßnahmen: Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehören persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Atemschutzmasken und Schutzanzüge, sowie technische Maßnahmen, wie die Verwendung von Absaug- und Filteranlagen.
- Schulung und Unterweisung: Alle Mitarbeiter, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, müssen regelmäßig geschult und über die Risiken sowie die richtigen Verhaltensweisen informiert werden.
- Entsorgung: Asbesthaltige Materialien müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicher entsorgt werden, um eine Gefährdung der Umwelt und der Gesundheit zu vermeiden.
Praxisbezug
Im fachplanerischen Alltag bin ich bis dato sehr häufig in öffentlichen Gebäuden mit diesem Thema konfrontiert worden.
Ich habe im Rahmen dieser Projekte gelernt, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, im Vorfeld, vor Start der Baumaßnahmen, das Thema Gefahrstoffe aufzunehmen und entsprechende Tätigkeiten einzuplanen. Es ist immer zielführender, vor dem Baustart Proben zu entnehmen, um zumindest bzgl. der etwaigen möglichen Schadstoffbelastung eine Grundaussage zu erhalten, als im Nachgang während des Baus einen Baustopp ausrufen zu müssen. Somit können etwaige Terminverzögerungen oder gegebenenfalls ein vollständiger Stillstand des Projektes vermieden werden, da unter Umständen benötigte Maßnahmen konsequent und direkt eingesteuert werden können und nicht erst im Nachgang, während der eigentlichen Bauphase, akut werden.
Außerdem sind die oft im Vorfeld nicht kalkulierbaren Kosten und Kostensteigerungen erheblich höher, wenn im Planungszeitraum nicht entsprechende vorbereitende Maßnahmen und Untersuchungen in Form von Beprobungen durchgeführt werden.
Fazit
Die Modernisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden ist ein notwendiger und wertvoller Prozess, der jedoch mit erheblichen Risiken verbunden ist. Asbest und KMF sind ernstzunehmende Gefahren, die bei der Planung und Durchführung von Arbeiten berücksichtigt werden müssen. Durch die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS-Maßnahmen können diese Risiken jedoch effektiv gemindert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten – von Bauherren über Architekten bis hin zu Handwerkern – sich ihrer Verantwortung bewusst sind und die notwendigen Schritte unternehmen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.