Die EU-Whistleblowing-Richtlinie

07.03.2023 / Ulrich Emmert

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie trat am 16.12.2019 in Kraft. Das für Deutschland geltende Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 10.2.2023 im Bundesrat beraten. Das Gesetz muss zeitnah verabschiedet werden, da die Frist der EU zur Umsetzung in deutsches Recht bereits zum 17.12.2021 ausgelaufen ist und die EU schon ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte geschützt werden und dient dazu, Verstöße aufzudecken und zu unterbinden.

Wichtige Inhalte der EU-Whistleblowing-Richtlinie:

  • Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen
  • Identitäts- und Repressalienschutz
  • Einrichtung vertraulicher und sicherer Meldekanäle
  • Schutz vor Kündigung, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen, Karrierenachteilen
  • Beweislastumkehr zugunsten der Hinweisgeber in gerichtlichen Verfahren
  • Schadensersatzansprüche
  • Sanktionierung von Verstößen als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle
  • Für Stellen mit bis zu 249 Beschäftigten ist eine Umsetzungsschonfrist bis zum 17.12.2023 vorgesehen.
  • Größere Firmen mit mehr Beschäftigten müssen sofort

Wenn Sie betroffen sind oder mehr darüber erfahren wollen, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Das Meldesystem ist das Kernstück des neuen Gesetzes, und betroffene Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, interne Meldestellen einzurichten.

Interne Meldestellen

Es müssen Meldekanäle betrieben werden, über die „Verstöße“ gemeldet werden können. Im Anschluss müssen über diese Instanz dann die jeweiligen Verfahren und Folgemaßnahmen durchgeführt werden.

  • Sie sind verpflichtend für die Privatwirtschaft und den gesamten öffentlichen Sektor.
  • Es ist mindestens eine Stelle für interne Meldungen erforderlich.
  • Es gibt die Möglichkeit des gemeinsamen Betriebs von Meldestellen mehrerer Unternehmen (Kosten- und Effizienzvorteile).
  • Die Meldestellen müssen aus unabhängigen und fachkundigen Personen bestehen (Vermeidung von Interessenkonflikten).

Wozu dient das neue Gesetz?

  • Es sorgt vor allem dafür, dass Unternehmen und Institutionen ihre Verantwortung wahrnehmen.
  • Missstände sollen sowohl aufgedeckt als auch beseitigt werden.
  • Es dient dem Schutz vor Repressalien.
  • Die Anonymität der Melder (Whistleblower) soll garantiert werden.
  • Die Unternehmen werden vor Falschmeldungen geschützt (hohe Strafen und Schadensersatz).
  • Hohe Sanktionen sollen die ausreichende Bereitstellung von Schutz- und Meldemöglichkeiten sicherstellen.
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für alle Mitarbeiter sowie für z. B. Selbstständige, Helfer, Familienangehörige oder Freiwillige.

Übrigens: Wenn Sie Zulieferer für Großunternehmen sind, werden Sie ebenfalls geschützt. Beispielsweise vor einer Verweigerung von Dienstleistungen, einer Erfassung auf schwarzen Listen oder einem Geschäftsboykott gegen Unternehmen.

Kurz gesagt, es fördert den verantwortungsvollen Umgang mit Missständen und schützt alle beteiligten Personen und Institutionen.

Der Netzwerk Insider gehört mit seinen Produkt- und Markt-Bewertungen rund um IT-Infrastrukturen zu den führenden deutschen Technologie-Magazinen. Der Bezug des Netzwerk Insiders ist kostenlos.