Jahresbericht 2021 der Bundesnetzagentur zum Thema Mobilfunk

21.07.2022 / Beate Luckei und David Feuser

Beate Luckei

Der Jahresbericht der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 [1] wurde Anfang Juni diesen Jahres veröffentlicht und informiert über die Aktivitäten und Regulierungsentscheidungen in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Wir möchten uns in diesem Blog den Entwicklungen auf dem Mobilfunkmarkt widmen.

David Feuser

SIM-Karten

Laut Bundesnetzagentur ist das mobile Datenvolumen von 3.972 Mio GB Ende 2020 auf 5.457 Mio GB Ende 2021 angestiegen. Dies war auch bei den SIM-Karten der Fall, wo es einen Anstieg des Datenvolumens pro aktiv genutzter SIM-Karte und Monat gegenüber dem Vorjahr um ca. 39 Prozent auf 4,3 GB zu verzeichnen gab. Aktiv bedeutet, dass nur jene Karten erfasst wurden, über die in den vergangenen drei Monaten kommuniziert oder zu denen in diesen drei Monaten eine Rechnung gestellt wurde. Hingegen ist die Nutzung dieser Karten im Vergleich zum Vorjahr (2020) sogar leicht zurückgegangen. Statistisch entfallen auf jeden Einwohner ca. 1,3 SIM-Karten.

Bei der Erfassung der aktiv genutzten SIM-Karten – Machine-to-Machine(-M2M)-Anschlüsse fanden keine Berücksichtigung – war festzustellen, dass ihre Anzahl von 36 Mio Ende 2020 auf 45,6 Mio Ende 2021 anstieg. Grund für den Wachstum lag in der erhöhten Nachfrage nach Smart-Home- und IoT-Anwendungen.

Infrastruktur

Die Funk-Basisstationen spielen einen wichtigen Part beim Ausbau der Mobilfunknetze. Das 3G-Netz wurde 2021 abgeschaltet, wohingegen sich der 2G-Standard immer noch vollständig am Netz befindet. Den größten Zuwachs verzeichnen die 5G-Basisstationen, wie aus folgendem Diagramm ersichtlich wird:

Abbildung 1: Funk-Basisstationen in Deutschland

Frequenzbereitstellung und -regulierung

Ein Ziel der Bundesnetzagentur ist es, über die Bereitstellung verfügbarer geeigneter Frequenzen zu entscheiden. Sie bilden die Voraussetzung für eine gut funktionierende und stabile Breitbandkommunikation. So nimmt der Sprach- und Datenverkehr im Mobilfunk weiterhin stark zu und damit auch der Bedarf an hochleistungsfähigen Netzen. Auslöser hierfür sind die verstärkte Nutzung von Homeoffice und –schooling sowie – auch durch die Pandemie verursacht – von Online-Shopping und –Entertainment.

Relevante Frequenzbereiche für den Mobilfunk liegen unter anderem bei 800 MHz und 2,6 GHz sowie zum Teil bei 1,8 GHz. Die Frequenznutzungsrechte für diese Bereiche sind jedoch bis Ende 2025 befristet. Aus diesem Grund gilt es zu klären, wie diese Frequenzen für eine Nutzung nach 2025 am besten bereitgestellt werden können. Die Bundesnetzagentur wird ein Verfahren für die künftige Bereitstellung von Frequenzen eröffnen, bevor die Nutzungsrechte abgelaufen sind. Dazu wurden Stellungnahmen in einem sogenannten Szenarienpapier, dass seitens der Bundesnetzagentur zur Anhörung gestellt wurde, gesammelt, auf Basis derer das weitere Vorgehen zur Frequenzbereitstellung ausgelotet werden wird. Hierin wurden folgende Verfahren bzw. Szenarien öffentlich zum Thema gemacht:

  • Versteigerung der Frequenzen,
  • Verlängerung der Nutzungsrechte,
  • Kombination aus beiden Elementen,
  • Betreibermodelle sowie

Anhand dieser Stellungnahmen hatte die Bundesnetzagentur Orientierungspunkte entwickelt, die bei der Wahl für ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren helfen sollten. Hiermit verbunden war zudem eine erste Abfrage des Bedarfs, der bis zum 21.03.2022 in elektronischer Form bei der Netzagentur eingereicht werden sollte [2]. Da es die Absicht der Agentur ist, 2-3 Jahre vor Auslaufen der Frequenznutzungsrechte ein Verfahren auszuwählen, bleibt noch abzuwarten, wie die Entscheidung ausfallen wird.

Übrigens sind es insbesondere die Frequenzen unterhalb von 1 GHz, die zu einer Versorgung mit Breitband in der Fläche beitragen. Daher sind die 800-MHz-Frequenzen besonders wichtig, um vor allem die ländlichen Gegenden Deutschlands mit mobilem Breitband zu versorgen.

Frequenzzuteilung und Kooperationen in grauen und weißen Flecken

Um den Netzausbau in Deutschland voranzutreiben, müssen die drei großen Mobilfunknetzbetreiber wie Telekom, Telefónica und Vodafone etliche Auflagen erfüllen. Das sehen die entsprechenden Frequenzzuteilungen vor. So ist die Versorgung in sogenannte graue und weiße Flecken unterteilt. Zu den grauen gehören Gebiete, die bislang nur von einem Betreiber mit mobilem Breitband versorgt werden, während die weißen Flecken von noch keinem einzigen Betreiber versorgt werden. Nun ist es das Ziel der Bundesnetzagentur, die Kooperationen der Netzbetreiber zu ermöglichen und das nicht nur, um einen fairen Wettbewerb stattfinden zu lassen, sondern auch, weil solche Kooperationen den Netzausbau kosteneffizient gestalten und die mobile Breitbandversorgung verbessern. So sollen mittels eines beschlossenen Infrastruktur-Sharings bis zu 6.000 neue Mobilfunkstandorte in den weißen und grauen Flecken aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Laut einem Bericht der Deutschen Telekom [3] von März 2022, hat sie und Vodafone vor einem Jahr vereinbart, mehr als 3.000 graue Flecken insbesondere in den ländlichen Bereichen zu erschließen. Bis März war es ihnen bereits gelungen, schon mehr als 2.000 graue Flecken mit einem LTE-Netz zu versorgen. Neben Telekom und Vodafone beteiligt sich auch Telefonica an diesem Abkommen, welches derzeit auf LTE im 800-MHz-Bereich begrenzt ist. Jeder Partner bringt dabei 10 MHz Bandbreite mit ein. Bei einer Überlast der Zelle werden die Ressourcen aufgeteilt, wobei 60% der Ressourcen dem Provider zugestanden werden, welcher die Infrastruktur betreibt und die restlichen 40% gehen an den anderen Provider, der sich mit draufgeschaltet hat. Um solch ein aktives Sharing zu ermöglichen wird die Technologie Multi Operator Core Network (MOCN) genutzt, welche es erlaubt, die Netze der unterschiedlichen Provider über eine Antenne auszustrahlen. Somit müssen die jeweiligen Provider nicht zusätzliche Masten oder Antennen aufbauen und sparen damit hohe Kosten bei der Infrastruktur.

Übrigens wurde auch dem vierten Mobilfunknetzbetreiber 1&1 die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Kooperation zu beteiligen.

National Roaming

In 2019 konnte der Anbieter 1&1 nach Beantragung Nutzungsrechte bei 2 GHz und 3,6 GHz ersteigern. Es folgten weitere Frequenzen bei 2,6 GHz, die ihm durch Telefónica überlassen wurden. Um nun unmittelbar bundesweite Mobilfunkdienste anbieten zu können, forderte 1&1 ein National Roaming, welches schließlich in einen Roaming-Vertrag zwischen ihm und Telefónica mündete. So ist es ihm jetzt möglich, überall dort, wo er selbst kein eigenes Netz hat, das seines Roaming-Partners zu nutzen und hierüber seine Mobilfunkdienste zu vertreiben.. Das Abkommen ist jedoch nur auf 4G beschränkt.

Gemäß den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur muss der Provider 1&1 1.000 Basisstationen für 5G-Anwendungen bis Ende 2022, 25% der bundesweiten Haushalte bis Ende 2025 sowie 50% derselben bis Ende 2030 versorgen. Zum Vergleich, Telekom betreibt ca. 32.000 Basisstationen, um eine 98%ige Abdeckung der Haushalte je Bundesland zu erreichen.

Erfüllung der Versorgungsauflagen beim mobilen Breitband

Jeder Mobilfunknetzbetreiber hat die Auflage, eine Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien zu gewährleisten. Diese Versorgungsauflagen wurden 2019 neu angepasst, nachdem die aus 2015 (u.a. 97% der Haushalte je Bundesland und 98% bundesweit mit 50 Mbit/s pro Antennensektor) erfüllt wurden. So muss nun jeder Betreiber bis Ende 2022 98% der Haushalte je Bundesland sowie alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen können. Bis Ende 2024 sind die restlichen Bundesstraßen sowie alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mind. 50 Mbit/s zu versorgen.

Abbildung 2: Anteil der Flächenversorgung nach Technologie – Stand Oktober 2021

Durch die Abschaltung des 3G-Netzes in 2021 wurden die somit frei gewordenen Funkfrequenzen von den Netzbetreibern in den leistungsstärkeren 4G- und 5G-Netzen eingesetzt und es gab demzufolge keine negative Auswirkung auf die Versorgungslage. Es ist eher das Gegenteil der Fall, da nun eine bessere 4G- sowie 5G-Versorgung möglich ist.

So wurde Ende Oktober 2021 eine flächendeckende Mobilfunkversorgung, aufgeteilt über alle Provider, gemäß Abbildung 2 erreicht. Hierbei gilt zu betonen, dass es sich um die Fläche Deutschlands handelt und nicht pro Haushalt, wie in der Versorgungsauflage gefordert wird.

Die neu angepassten Versorgungsauflagen sollen helfen, den zunehmenden Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an das mobile Breitband gerecht zu werden. Ob sie in den oben genannten Zeiträumen erfüllt werden können, bleibt abzuwarten.

Quellenangaben

[1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Jahresberichte/JB2021.pdf;jsessionid=2AE28794653A390172BD30B5C530EA75?__blob=publicationFile&v=3

[2] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/Orientierungspunkte2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[3] https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/telekom-und-vodafone-erschliessen-mehr-als-2-000-graue-flecken-1001498

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