Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für die Digitalisierung von Krankenhäusern

28.09.20 / Thomas Simon

Thomas Simon

Mit einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update mithilfe des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) von September 2020.

COVID-19 macht alles möglich. So ist noch im „Krankenhaus-Report 2019“ [1] von einem zögerlichen IT-Ausbau in deutschen Krankenhäusern die Rede. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland auf der Basis einer Prüfung entsprechend den EMRAM-Vorgaben abgeschlagen auf einem der hinteren Ränge.

Das Electronic Medical Records Adoption Model (EMRAM)[2] ist ein Modell, um den Digitalisierungsgrad in Krankenhäusern zu beschreiben. Das Modell wurde von der Healthcare Information and Management Systems Society (HIMSS) Analytics Group 2005 erstellt und ermöglicht eine Prüfung und Zertifizierung unter objektiven Gesichtspunkten.

Der Bundestag hat nun am 18. September 2020 in einer 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)[3] beschlossen. Das Gesetz soll voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten. Mit diesem Investitionsprogramm möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update verpassen. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten derzeit Formulare und konkretisierende Förderrichtlinien für die Beantragung der Fördermittel.

Es bleibt nun zu wünschen, dass diese Fördermittel durch einfache Antragsverfahren schnell abgerufen werden können und in sinnvolle Maßnahmen fließen. Ziel muss die Erhöhung des Digitalisierungsgrads der Krankenhäuser und damit eine bessere Versorgung der Patienten sein.

Verweise

[1]  https://books.google.de/books/about/Krankenhaus_Report_2019.html?id=gvCODwAAQBAJ&printsec=frontcover&source=kp_read_button&redir_esc=y#v=onepage&q&f=false

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Electronic_Medical_Records_Adoption_Model

[3] https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwir_Kr5yoTsAhWMDuwKHeF5DrcQFjAAegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesgesundheitsministerium.de%2Fkrankenhauszukunftsgesetz.html&usg=AOvVaw3peqsZiJtNgY1nPRCFsvZr