Planungsrichtlinie versus Installationsrichtlinie

17.10.2023 / Hartmut Kell

Der Wunsch nach standardisiertem Planen und Errichten von IT-Verkabelungen im Sinne von „die Qualität ist immer dieselbe“ war schon immer groß. Für IT-Abteilungen oder IT-Standortverantwortliche ist es insbesondere dann hilfreich, auf schriftlich niedergelegte Regelwerke, die neben der Planung auch die Durchführung beschreiben, zurückgreifen zu können, wenn zukünftig Kommunikationsverkabelungen in neuen Gebäuden anstehen und diese Verkabelungen nicht immer von demselben Planer oder derselben Installationsfirma geplant bzw. installiert werden.

Der Wunsch nach standardisiertem Planen und Errichten von IT-Verkabelungen im Sinne von „die Qualität ist immer dieselbe“ war schon immer groß. Für IT-Abteilungen oder IT-Standortverantwortliche ist es insbesondere dann hilfreich, auf schriftlich niedergelegte Regelwerke, die neben der Planung auch die Durchführung beschreiben, zurückgreifen zu können, wenn zukünftig Kommunikationsverkabelungen in neuen Gebäuden anstehen und diese Verkabelungen nicht immer von demselben Planer oder derselben Installationsfirma geplant bzw. installiert werden.

Gerne kombiniert man auch beide Elemente in einer einzigen Richtlinie und glaubt, dass man damit dem Ziel einer hohen Qualität der IT-Verkabelung am nächsten kommt. Doch ist das so?

Diese Frage darf klar verneint werden. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die Zielgruppen des Dokumentes und den Zweck für die Zielgruppe genau überlegt.

Beginnen wir mit der Betrachtung der Zielgruppe „Installationsunternehmen“. Grundsätzlich geht man davon aus, dass der Installateur sich mit den aktuellen, für ihn primär gedachten Normen auskennt. Da wäre insbesondere die Normenreihe EN 50174. In der Praxis besitzen die wenigsten Installationsunternehmen diese Normen, geschweige denn, dass die ausführenden Monteure diese kennen. Selbst wenn, ist ja nicht unbedingt sicher, dass die in den Normen aufgeführten Richtlinien tatsächlich den Ansprüchen des Bauherrn (also z.B. der IT-Abteilung) gerecht werden. Demzufolge liegt es nahe, „eigene“ Installationsrichtlinien auszuarbeiten, diese zum Vertragsgegenstand bei einer Beauftragung zu machen und dann darauf zu hoffen, dass sie eingehalten werden. Dieser Ansatz führt zu folgenden wichtigen Konsequenzen:

  • Es gibt jemanden seitens des Bauherrn, der die Beachtung der Richtlinien kontrolliert. Ist diese „Bauaufsicht“ nicht gewährleistet, hat die Installationsrichtlinie sehr wenig Sinn. Maximal kann man im Falle eines Gewährleistungsanspruches die Richtlinie als Basis für das Einklagen von Leistungen verwenden.
  • Diese Installationsrichtlinie muss so knapp wie möglich sein und „nur“ die notwendigen Anforderungen enthalten. Wird eine Installationsrichtlinie zu lang, so steigt die Gefahr, dass sie von den ausführenden Personen oder der Bauleitung des Auftragnehmers nicht gelesen wird.

Die zweite Konsequenz hat jedoch zur Folge, dass Planungsanweisungen in einer Installationsrichtlinie nichts verloren haben. Denn die Planung erfolgt in den allermeisten Fällen, lange bevor das Installationsunternehmen beauftragt wurde, und in den seltensten Fällen muss das ausführende Unternehmen eingehende Planungen (oder Änderungen) durchführen, die üblicherweise in Planungsrichtlinien spezifiziert werden. Auch die Werk- und Montageplanung setzt ja nur eine bereits als Entwurfsplanung und Ausführungsplanung vorgenommene Planung des Fachplaners fort.

Damit kommen wir zum Fachplaner, der die Zielgruppe einer Planungsrichtlinie darstellt. Auch hier gibt es bereits die normative Begleitung der Planung z.B. durch die EN 50173 oder auch in Teilen durch die EN 50174. Muss man beim Installateur eine Unkenntnis der Normen als üblich hinnehmen, so sollte ein kompetenter Fachplaner mindestens die beiden genannten Normenreihen vorliegen haben oder am besten sogar auch kennen. Doch auch dann gilt das oben bereits Gesagte: Weder gibt die Norm ein klares Regelwerk vor, wie genau was zu planen ist, noch legt sie z.B. fest,

  • welche Faserqualität zu wählen ist,
  • welche Verfügbarkeit die Verkabelung sicherstellen muss (und damit welche Topologie zu planen ist), oder
  • mit welcher Streckenqualität die Tertiärverkabelung aufzubauen ist.

Damit reicht eine Anweisung „es ist nach Norm zu planen“ auf keinen Fall aus; extrem große Defizite würden ggf. stark vom Kundenwunsch abweichende Planungsergebnisse zur Folge haben. Gleichzeitig interessiert es den Fachplaner in der Planungsphase z.B. nicht,

  • nach welchem Polaritätsprinzip eine LWL-Verkabelung aufzulegen ist,
  • ob ein Schirm rundum kontaktiert aufgelegt werden soll,
  • oder ob ein Kantenschutz an Trassen vorzusehen ist.

Also gehören diese Installationsrichtlinien nicht in ein Planungsdokument, und auch ein Fachplaner wird es begrüßen, wenn die Planungsrichtlinie nur die Elemente beinhaltet, die für ihn in der Planungsphase relevant sind.

Klar, in der Bauphase obliegt es meistens dem Fachplaner, definierte Anforderungen an die Installationsqualität zu überprüfen, und eine Kenntnis derselben ist für ihn in dieser Phase wichtig. Bewährt hat sich, eine solche Installationsrichtlinie als deutlich ausgewiesenen Anhang einer Planungsrichtlinie beizulegen, so wird der Planung und auch der Bauaufsicht Rechnung getragen.

Also zusammenfassend kann festgehalten werden: Gute Planungs- und Installationsrichtlinien mit einem hohen Nutzungsgrad sind in unterschiedlichen Dokumenten auszuarbeiten.

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