INHALTE
- Formen und Methoden von Cyberangriffen
- Cybercrime-Straftatbestände
- Gesellschaftsrechtliche Leitungs- und Aufsichtspflichten
- Organhaftung, Organisationsverschulden und Schadensersatz
- Compliance-Maßnahmen
- Sonderproblem: Zahlung von Lösegeldern
- Risiko- und Krisenmanagement
- Fallstudien
- Cyberversicherung
REFERENT
Thorsten Ebermann
Rechtsanwalt Thorsten Ebermann ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht und berät bundesweit Unternehmen und dessen Organe auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehört zudem die Ausgestaltung und Implementierung von Compliance-Management- und Hinweisgeberschutzsystemen sowie Durchführung interner Untersuchungen. Thorsten Ebermann publiziert in einschlägiger Fachliteratur und hält bundesweit Vorträge und Schulungen.
DAS SAGEN UNSERE TEILNEHMER
ZIELE
IN DIESEM SEMINAR LERNEN SIE:
- eine bestehende Cyber-Bedrohungslage einzuschätzen,
- zu beurteilen, ob die bestehenden Vorkehrungen in Ihrer Einrichtung ausreichend sind und
- wie Sie im Krisenfall vorgehen.
ZIELGRUPPE
- Adminsitratoren
- Projektleiter
- Rechenzentrumsleiter
- Entscheider
- Führungskräfte
Das Seminar richtet sich an Organe und Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), auch solche aus den KRITIS-Sektoren, sowie leitende Mitarbeiter aus den Bereichen Recht, Compliance und IT dieser Einrichtungen.