Cookies, Benutzer-Tracking und die DSGVO
Cookies zum Tracking von Benutzeraktivitäten im Internet geraten immer mehr in die Defensive. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem weiteren Urteil zu Cookies festgestellt, dass jede Art des Benutzer-Trackings der vorherigen aktiven Zustimmung des Benutzers bedarf. Vorausgefüllte Formulare, Häckchen oder die lapidare Feststellung „Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie … zu.“ genügen nicht. Wir diskutieren in diesem Artikel, wozu Cookies gebraucht werden, wie Benutzer-Tracking funktioniert, welche alternativen Formen des Trackings neben Cookies heutzutage genutzt werden und welche Auswirkung das BGH-Urteil auf das Design von Webseiten hat.