Fremdpersonaleinsatz im Lichte des IT-Vergaberechts
Die richtige Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkverträgen sowie (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung stellt bei der Beschaffung von IT-Leistungen eine komplexe Herausforderung dar – schon kleine Fehler können gravierende rechtliche Folgen haben. Vor allem öffentliche Auftraggeber müssen zusätzliche vergaberechtliche Vorgaben berücksichtigen, damit die Wahl und Ausgestaltung der Vertragsform sicher gelingen.










