Data-Governance-Gesetz – volle Kontrolle über die Datenweitergabe?

29.03.2022 / Dr. Markus Ermes

Markus Ermes

Die Europäische Union hat sich im November auf ein Data-Governance-Gesetz („Data Governance Act“ oder DGA) geeinigt, das die Datenweitergabe innerhalb der EU auf ein sicheres und vor allem selbstbestimmtes Fundament setzen soll. Das Ziel: Ein Ausgangspunkt für Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI), die den europäischen Werten im Bereich des Datenschutzes gerecht werden. Die wichtigsten Aspekte dabei sind die Datenspende und die sog. „Anbieter von Diensten für gemeinsame Datennutzung“. Doch was bedeutet das konkret?

Datenvermittler und die Rahmenbedingungen

Dreh- und Angelpunkt eines funktionierenden Datenaustauschs sind die Betreiber der jeweiligen Dienste zum Datenaustausch. Genau hier liegt auch ein wichtiger Fokus des DGA. Für Vermittler der Daten ist die Versuchung natürlich groß, die zur Verfügung gestellten Daten auch außerhalb der Vermittlung gewinnbringend zu nutzen. Dieses Vorgehen ist jedoch explizit ausgeschlossen. Die Datenvermittler müssen neutral sein, dürfen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Daten keinen (zusätzlichen) Gewinn schlagen und diese auch nicht an Zusatzdienste binden. Außerdem ist eine exklusive Nutzung der Daten durch z.B. eine bestimmte Behörde auf ein Jahr begrenzt.

Um diese Anforderungen zu überprüfen, müssen sich die (interessierten) Datenvermittler in ein öffentliches Register eintragen lassen, sodass die Vertrauenswürdigkeit des Vermittlers sichergestellt ist. Zusätzlich sind entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Daten nach EU-Standards zu gewährleisten.

Die Neutralität der Vermittler wird wahrscheinlich zu einer ganzen Reihe von Anbietern führen. Manche davon werden neu entstehen, manche werden vielleicht ihre bestehende Infrastruktur für branchenfremde Daten öffnen. So wird ein Autohersteller womöglich nicht als neutral gelten, wenn es um die Vermittlung von Daten im Bereich des autonomen Fahrens geht. Jedoch bestehen in den meisten Fällen entsprechende Plattformen, z.B. für den internen Datenaustausch oder den Austausch mit externen Partnern und Zulieferern. Warum also nicht diese Plattform für die Vermittlung von medizinischen Daten öffnen? Der Aufwand ist vertretbar, und es winkt ein signifikanter Reputationsgewinn. Die Entwicklung der Datenvermittler wird auf jeden Fall spannend zu verfolgen sein!

Die Datenspende – ohne Daten geht es nicht

Doch die beste Vermittlungsplattform und der vertrauenswürdigste Vermittler für Daten sind nur so gut wie die Daten, die vermittelt werden. Und hier kommt die Datenspende ins Spiel. Der Wunsch ist, dass sowohl Unternehmen als auch Bürger bestimmte Daten, z.B.  Forschungs- oder medizinische Daten, freiwillig zur Verfügung stellen. Um dabei einen Wildwuchs zu vermeiden, wurde hierfür ein einheitliches Formular erstellt, welches man für die Datenspende nutzt.

Im medizinischen Umfeld sind die Vorteile klar ersichtlich: Je mehr Daten eine KI zu einer bestimmten Krankheit hat, desto besser können Diagnose und Therapiemöglichkeiten ausfallen. Ein Beispiel hierfür war schon in der Vergangenheit IBM Watson.

Jedoch können Daten auch jenseits der Medizin sehr hilfreich sein. Von der Stromversorgung in Zeiten zunehmender Elektromobilität, Stichwort „Smart Grid“, bis zum autonomen Fahren, bei dem die KI des autonomen Fahrzeugs möglichst viele Situationen berücksichtigen soll.

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