Cookies zum Tracking von Benutzeraktivitäten im Internet geraten immer mehr in die Defensive. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem weiteren Urteil zu Cookies festgestellt, dass jede Art des Benutzer-Trackings der vorherigen aktiven Zustimmung des Benutzers bedarf. Vorausgefüllte Formulare, Häckchen oder die lapidare Feststellung „Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie … zu.“ genügen nicht. Wir diskutieren in diesem Artikel, wozu Cookies gebraucht werden, wie Benutzer-Tracking funktioniert, welche alternativen Formen des Trackings neben Cookies heutzutage genutzt werden und welche Auswirkung das BGH-Urteil auf das Design von Webseiten hat.